Rundfunkbeitrag - weitere Wohnungen hinzumelden
Beschreibung
Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 221 50610
Internet
Stichwörter
Gebühreneinzugszentrale, Rundfunkbeitrag
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Voraussetzungen
Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Hörfunk, ARD, SWR, Rundfunkbeitragspflicht, Dritte Programme, NDR, BR, Beitragsservice, WDR, Fernsehgebühr, Rundfunkgebühr, Beitragspflicht, Rundfunkfinanzierung, Rundfunkbeitrag, Fernsehen, GEZ-Pflicht, ZDF, RF, HR, MDR, Radio, GEZ, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Deutschlandradio