Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung

    Rundfunkbeitrag - weitere Wohnungen hinzumelden

    Beschreibung

    Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.

    Online-Dienst

    ST: Rundfunkbeitrag

    ID: L100008_405256545

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 08.12.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 20.03.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Freimersdorfer Weg 6

    50829 Köln

    Postanschrift

    50401 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 221 50610

    Stichwörter

    Gebühreneinzugszentrale, Rundfunkbeitrag

    Version

    Technisch erstellt am 10.09.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 20.03.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.05.2022 (von: system)

    Stichwörter

    ARD, GEZ-Pflicht, SWR, Rundfunkfinanzierung, Rundfunkbeitrag, Rundfunkbeitragspflicht, Beitragsservice, WDR, GEZ, Deutschlandradio, ZDF, Fernsehgebühr, Hörfunk, MDR, Beitragspflicht, BR, Dritte Programme, NDR, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, RF, HR, Rundfunkgebühr, Fernsehen, Radio

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)