Rundfunkbeitrag abmelden
Beschreibung
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.
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Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 221 50610
Internet
Stichwörter
Gebühreneinzugszentrale, Rundfunkbeitrag
erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
- Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Formulare
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Kosten
Abmeldung: gebührenfrei
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch GK LeiKa am 17.02.2014
Stichwörter
ZDF, BR, NDR, GEZ-Abmeldung, Fernsehgebühr, Änderung, Beitragspflicht, Deutschlandradio, WDR, Rundfunkgerät, MDR, Rundfunkgebühr, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, GEZ, ARD, Fernsehgebührenpflicht, HR, Rundfunk, Abmeldung, Beitragsservice, Radio, Rundfunkgebühren, Ummeldung, Haushaltsabgabe, Rundfunkbeitrag, Hörfunk, Dritte Programme, SWR, Rundfunkfinanzierung, RF, Fernsehen