Rundfunkbeitrag im privaten Bereich AbmeldungOnline erledigen

    Rundfunkbeitrag abmelden

    Beschreibung

    Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.

    Online-Dienst

    Ihr Rundfunkbeitrag - Online-Service schnell und sicher

    ID: L100008_405256545

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Freimersdorfer Weg 6

    50829 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 221 50610

    Internet

    Stichwörter

    Gebühreneinzugszentrale, Rundfunkbeitrag

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
    • Meldebescheinigung
    • Sofern erforderlich:
      • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
      • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

    • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
    • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
    • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

    Kosten

    Abmeldung: gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch GK LeiKa am 17.02.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Stichwörter

    Rundfunkfinanzierung, Ummeldung, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Haushaltsabgabe, Fernsehgebühr, RF, NDR, Radio, Beitragsservice, SWR, Hörfunk, GEZ, MDR, Änderung, Rundfunkgebühr, Rundfunk, Fernsehen, BR, Beitragspflicht, Rundfunkgebühren, Abmeldung, Fernsehgebührenpflicht, Deutschlandradio, Dritte Programme, Rundfunkbeitrag, ZDF, ARD, GEZ-Abmeldung, HR, WDR, Rundfunkgerät

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de