Schäden an öffentlichen Einrichtungen melden
Ihnen ist an einem Gebäude Ihrer Gemeinde ein Schaden aufgefallen? Melden Sie diesen.
Beschreibung
Schäden an öffentlichen Einrichtungen können beabsichtigt aber auch unbeabsichtigt entstehen. Oftmals gehören Vandalismus und Unwetter zu den häufigsten Ursachen.
Sie können Ihre Gemeinde bei der Schadensbeseitigung unterstützen. Wenn Sie einen Schaden an einem öffentlichen Gebäude (z.B. Theater, Museum oder Altenheim) oder einem Sportplatz entdecken, können Sie diesen Ihrer Gemeinde melden.
Vielerorts geschieht das online, ganz bequem von zu Hause aus.
Online-Dienst
SUE Stadt Quedlinburg
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Für die Schadensbeseitigung ist Ihre Gemeinde oder kreisfreie Stadt zuständig.
Ansprechpartner
Sachgebiet 3.2 Hoch- und Tiefbau, Gebäudemanagement
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3946 905-830(Sachgebietsleitung)
Fax: +49 3946 905-9830
E-Mail: sybille.zander@quedlinburg.de
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Vandalismus, Theater, Sportplatz, Spielplatz, Friedhof, Gebäude, Museum