Einwohnerantrag Feststellung

    Einwohnerantrag stellen

    Sie wollen in Ihrer Gemeinde, Verbandsgemeinde bzw. in Ihrem Landkreis mitbestimmen und Einfluss nehmen? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben.

    Beschreibung

    Ein Einwohnerantrag ermöglicht es den Einwohnerinnen und Einwohnern einer Gemeinde, einer Verbandsgemeinde bzw. eines Landkreises bestimmte Angelegenheiten im Gemeinderat, im Verbandsgemeinderat bzw. im Kreistag behandeln zu lassen.
    Einwohneranträge dürfen nur Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde, der Verbandsgemeinde bzw. des Landkreises zum Gegenstand haben.

    Zuständigkeit

    örtliche Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, örtliche Verbandsgemeindeverwaltung, örtliche Kreisverwaltung

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra - Allgemeine Kommunalangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Hütte 1

    06311 Helbra

    Parkplätze

    • Parkplatz: Gegenüber dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Hof des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Helbra (Hauptstraße) ca. 800m entfernt
      Linie:
      • Bus: 420; 421; 427; 434

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034772 50-151

    Fax: 034772 27231

    E-Mail: info@verwaltungsamt-helbra.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Die Einwohnerinnen und Einwohner müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben, um einen Einwohnerantrag zu stellen.

    Der Einwohnerantrag muss ein bestimmtes Begehren mit einer Begründung enthalten. Dieses Begehren darf innerhalb des letzten Jahres nicht Inhalt eines Einwohnerantrags gewesen sein.

    Außerdem sollen bis zu drei Personen benannt werden, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Einwohnerantrag muss schriftlich mit einer Begründung und mit den zu seiner Unterstützung erforderlichen Unterschriften gestellt werden.

    Fristen

    Richtet sich der Einwohnerantrag gegen einen Beschluss des Gemeinderates, des Verbandsgemeinderates bzw. des Kreistages oder eines beschließenden Ausschusses, muss er innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    Ist der Einwohnerantrag zulässig, hat ihn der Gemeinderat, der Verbandsgemeinderat bzw. der Kreistag innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrages zu beraten.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Möglichkeit der Interessendurchsetzung auf kommunaler Ebene:

    Eine Bürgerinitiative ist eine aufgrund eines konkreten Anlasses gegründete Gemeinschaft. Sie ist an keine bestimmte Rechtsform gebunden. Ziel einer Bürgerinitiative ist es, Einfluss auf die öffentliche Meinung, auf staatliche Einrichtungen, Parteien oder andere Gruppierungen zu nehmen.

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, in wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, der Verbandsgemeinde bzw. des Landkreises direkt selbst zu entscheiden. Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderats-, Verbandsgemeinderats- bzw. Kreistagsbeschlusses.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt am 12.02.2020

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Stichwörter

    Bürgerantrag, kommunale Selbstverwaltung, Bürgerbeteiligung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English