Einwohnerantrag stellen
Sie wollen in Ihrer Gemeinde, Verbandsgemeinde bzw. in Ihrem Landkreis mitbestimmen und Einfluss nehmen? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben.
Beschreibung
Ein Einwohnerantrag ermöglicht es den Einwohnerinnen und Einwohnern einer Gemeinde, einer Verbandsgemeinde bzw. eines Landkreises bestimmte Angelegenheiten im Gemeinderat, im Verbandsgemeinderat bzw. im Kreistag behandeln zu lassen.
Einwohneranträge dürfen nur Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde, der Verbandsgemeinde bzw. des Landkreises zum Gegenstand haben.
Online-Dienst
ST: Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
örtliche Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, örtliche Verbandsgemeindeverwaltung, örtliche Kreisverwaltung
Ansprechpartner
Amt für Rechts- und Kreisangelegenheiten
Beschreibung
Dieses Amt hat die primäre Aufgabe, den Landrat des Altmarkkreises Salzwedel bei Entscheidungen mit rechtlichen Auswirkungen zu beraten. Weiterhin erfolgt die Rechtsberatung der Verwaltung sowie der kreiseigenen Gesellschaften und Eigenbetriebe in rechtlichen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel
Kontakt
Telefon Festnetz: 0390 840-1800
Fax: 03901 840-840
Weitere Informationen
Bankleitzahl 81055555 Kontonummer 3000000037 Sparkasse Altmark West DE41810555553000000037 NOLADE21SAW
Voraussetzungen
Die Einwohnerinnen und Einwohner müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben, um einen Einwohnerantrag zu stellen.
Der Einwohnerantrag muss ein bestimmtes Begehren mit einer Begründung enthalten. Dieses Begehren darf innerhalb des letzten Jahres nicht Inhalt eines Einwohnerantrags gewesen sein.
Außerdem sollen bis zu drei Personen benannt werden, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Einwohnerantrag Feststellung
Verfahrensablauf
Der Einwohnerantrag muss schriftlich mit einer Begründung und mit den zu seiner Unterstützung erforderlichen Unterschriften gestellt werden.
Fristen
Richtet sich der Einwohnerantrag gegen einen Beschluss des Gemeinderates, des Verbandsgemeinderates bzw. des Kreistages oder eines beschließenden Ausschusses, muss er innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
Ist der Einwohnerantrag zulässig, hat ihn der Gemeinderat, der Verbandsgemeinderat bzw. der Kreistag innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrages zu beraten.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Möglichkeit der Interessendurchsetzung auf kommunaler Ebene:
Eine Bürgerinitiative ist eine aufgrund eines konkreten Anlasses gegründete Gemeinschaft. Sie ist an keine bestimmte Rechtsform gebunden. Ziel einer Bürgerinitiative ist es, Einfluss auf die öffentliche Meinung, auf staatliche Einrichtungen, Parteien oder andere Gruppierungen zu nehmen.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, in wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, der Verbandsgemeinde bzw. des Landkreises direkt selbst zu entscheiden. Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderats-, Verbandsgemeinderats- bzw. Kreistagsbeschlusses.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt am 12.02.2020
Stichwörter
Bürgerantrag, Bürgerbeteiligung, kommunale Selbstverwaltung