Einwohnerantrag Feststellung

    Einwohnerantrag stellen

    Sie wollen in Ihrer Gemeinde, Verbandsgemeinde bzw. in Ihrem Landkreis mitbestimmen und Einfluss nehmen? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben.

    Beschreibung

    Ein Einwohnerantrag ermöglicht es den Einwohnerinnen und Einwohnern einer Gemeinde, einer Verbandsgemeinde bzw. eines Landkreises bestimmte Angelegenheiten im Gemeinderat, im Verbandsgemeinderat bzw. im Kreistag behandeln zu lassen.
    Einwohneranträge dürfen nur Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde, der Verbandsgemeinde bzw. des Landkreises zum Gegenstand haben.

    Online-Dienst

    ST: Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt

    ID: L100008_408120438

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 24.04.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    örtliche Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, örtliche Verbandsgemeindeverwaltung, örtliche Kreisverwaltung

    Ansprechpartner

    Amt für Rechts- und Kreisangelegenheiten

    Beschreibung

    Dieses Amt hat die primäre Aufgabe, den Landrat des Altmarkkreises Salzwedel bei Entscheidungen mit rechtlichen Auswirkungen zu beraten. Weiterhin erfolgt die Rechtsberatung der Verwaltung sowie der kreiseigenen Gesellschaften und Eigenbetriebe in rechtlichen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0390 840-1800

    Fax: 03901 840-840

    E-Mail: Inga.Otte-Sonnenschein@Altmarkkreis-Salzwedel.de

    Weitere Informationen

    Bankleitzahl 81055555 Kontonummer 3000000037 Sparkasse Altmark West DE41810555553000000037 NOLADE21SAW

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2009 (von: Ines Gulow)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Steinig, Ronald)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 3

    39638 Gardelegen

    Kontakt

    E-Mail: buergerservice@gardelegen.de

    Telefon Festnetz: +49 3907 716144

    Telefon Festnetz: +49 3907 716146

    Telefon Festnetz: +49 3907 716154

    Fax: +49 3907 716111

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2021 (von: Webservice, Advantic/KITU)

    Technisch geändert am 15.08.2024 (von: Webservice, Stadt Gardelegen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Voraussetzungen

    Die Einwohnerinnen und Einwohner müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben, um einen Einwohnerantrag zu stellen.

    Der Einwohnerantrag muss ein bestimmtes Begehren mit einer Begründung enthalten. Dieses Begehren darf innerhalb des letzten Jahres nicht Inhalt eines Einwohnerantrags gewesen sein.

    Außerdem sollen bis zu drei Personen benannt werden, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Einwohnerantrag Feststellung

    Verfahrensablauf

    Der Einwohnerantrag muss schriftlich mit einer Begründung und mit den zu seiner Unterstützung erforderlichen Unterschriften gestellt werden.

    Fristen

    Richtet sich der Einwohnerantrag gegen einen Beschluss des Gemeinderates, des Verbandsgemeinderates bzw. des Kreistages oder eines beschließenden Ausschusses, muss er innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    Ist der Einwohnerantrag zulässig, hat ihn der Gemeinderat, der Verbandsgemeinderat bzw. der Kreistag innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrages zu beraten.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Möglichkeit der Interessendurchsetzung auf kommunaler Ebene:

    Eine Bürgerinitiative ist eine aufgrund eines konkreten Anlasses gegründete Gemeinschaft. Sie ist an keine bestimmte Rechtsform gebunden. Ziel einer Bürgerinitiative ist es, Einfluss auf die öffentliche Meinung, auf staatliche Einrichtungen, Parteien oder andere Gruppierungen zu nehmen.

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, in wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, der Verbandsgemeinde bzw. des Landkreises direkt selbst zu entscheiden. Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderats-, Verbandsgemeinderats- bzw. Kreistagsbeschlusses.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt am 12.02.2020

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 22.12.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Bürgerantrag, Bürgerbeteiligung, kommunale Selbstverwaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)