Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienst
Übermittlungssperre einrichten
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Irxleben, Niederndodeleber Str.
Linie:- Bus: 2, 615, 618
- Haltestelle: Irxleben, Hohe Börde
Linie:- Bus: 615, 618
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Irxleben, Niederndodeleber Str.
Linie:- Bus: 2, 615, 618
- Haltestelle: Irxleben, Hohe Börde
Linie:- Bus: 615, 618
Kontakt
Fax: 039204 781-440
E-Mail: buergerbuero@hohe-boerde.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Sachbearbeiterin)
Fax: 039204 781-440
Telefon Festnetz: 039204 781133
Frau Lena Grünberg (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 039204 781134
Frau Jacqueline Müller (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 039207 781135
Internet
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen