Melderegisterauskunft Erteilung

    Melderegisterauskunft beantragen

    Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

    Hinweise für Halle (Saale): Melderegisterauskunft (einfache, erweiterte)

    Aus dem Melderegister/ -archiv kann über einzelne bestimmte Einwohner Auskunft erteilt werden.

    Kann der Auskunftssuchende ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen, so darf die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen.

    Online-Dienst

    Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft

    ID: L100008_399647637

    Beschreibung

    Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Bargeldlose Zahlung

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1

    Beschreibung

    Gehört zu: Geschäftsbereich Finanzen und Personal > Fachbereich Einwohnerwesen > Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein

    Die Vorsprache in der Bürgerservicestelle "Marktplatz 1" ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können nachfolgende Möglichkeiten zur Terminvereinbarung nutzen: 

    Zugeordnete Bereiche:

    Namensänderungsbehörde

    Wohnberechtigungsscheine

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    06108 Halle (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2214619

    Fax: +49 345 2214617

    E-Mail: einwohnerwesen@halle.de

    Formulare

    Vollmacht - allgemein
    Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft
    Datenschutzhinweis Fortschreibung und Aktualisierung Melderegister
    Datenschutzhinweis Meldeangelegenheiten

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Personalausweis

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6

    Beschreibung

    Gehört zu: Geschäftsbereich Finanzen und Personal > Fachbereich Einwohnerwesen > Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein

    Die Vorsprache in der Bürgerservicestelle "Am Stadion 6" ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können nachfolgende Möglichkeiten zur Terminvereinbarung nutzen: 

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 6

    06122 Halle (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2214619

    Fax: +49 345 2214617

    E-Mail: einwohnerwesen@halle.de

    Formulare

    Vollmacht - allgemein
    Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft
    Datenschutzhinweis Fortschreibung und Aktualisierung Melderegister

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Personalausweis, Reisepass

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Halle (Saale): Melderegisterauskunft (einfache, erweiterte)

    • Personalausweis
    • Für eine einfache Melderegisterauskunft muss die antragstellende Person Daten der gesuchten Person benennen, die eine zweifelsfreie Identitätsfeststellung der/des Betroffenen ermöglichen.
    • Bei einer erweiterten  Melderegisterauskunft sind zusätzlich eine schriftliche Begründung und ggf. die Vorlage geeigneter Nachweise erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Hinweise für Halle (Saale): Melderegisterauskunft (einfache, erweiterte)

    Die Antragstellung kann

    • online,
    • persönlich,
    • durch Dritte mit Vertretungsvollmacht,
    • schriftlich oder
    • per Mail erfolgen.

    Für die persönliche Beantragung der Melderegisterauskunft benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): Melderegisterauskunft (einfache, erweiterte)

    • Einfache Melderegisterauskünfte - in der Regel sofort. (Online-Beantragung)
    • Bei besonderen Ermittlungen kann eine einfache bzw. erweiterte Melderegisterauskunft nicht sofort erteilt werden.
    • Erweiterte Melderegisterauskünfte sind schriftlich an die zuständige Stelle zu richten.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

    Hinweise für Halle (Saale): Melderegisterauskunft (einfache, erweiterte)

    • 5,00 EUR (einfache Melderegisterauskunft (bei Online-Beantragung), zzgl. 3,00 EUR für gewerbliche Zwecke
    • 10,00 EUR (einfache Melderegisterauskunft), zzgl. 3,00 EUR für gewerbliche Zwecke
    • 15,00 bis 40,00 EUR (einfache Melderegisterauskunft mit besonderen Ermittlungen), zzgl. 3,00 EUR für gewerbliche Zwecke
    • 15,00 EUR (erweiterte Melderegisterauskunft)
    • 18,00 bis 60,00 EUR (erweiterte Melderegisterauskunft mit besonderen Ermittlungen)

    Die Gebühren sind in bar oder per EC-Karte an den Kassenautomaten in den Bürgerservicestellen zu begleichen.

    Bei einer schriftlichen Beantragung erfolgt die Entrichtung der Gebühren per Überweisung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Hinweise für Halle (Saale): Melderegisterauskunft (einfache, erweiterte)

    • Auskunft an den Betroffenen:
      Jeder Einwohner, der in Halle (Saale) gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind.
       
    • Einfache Melderegisterauskunft (an Dritte):
      Auf persönliche oder schriftliche Anfragen (siehe Formulare) gibt die Meldebehörde Auskünfte über: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Wohnanschriften sofern die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.  
       
    • Erweiterte Melderegisterauskunft:
      Beim Vorliegen eines berechtigten oder rechtlichen Interesses darf zusätzlich zu Name, Vorname, Doktorgrad und Anschriften folgende Auskunft erteilt werden:
       
      • frühere Vor- und Familiennamen
      • Tag und Ort der Geburt
      • Familienstand
      • Staatsangehörigkeiten
      • frühere Anschriften
      • Tag des Ein- und Auszuges
      • gesetzlicher Vertreter
      •  Vor- und Familienname sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
      • Sterbetag und -ort 

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Meldeauskunft, Meldepflicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de