Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen
Amtsblätter werden von den Kommunen herausgegeben, um Satzungen, Verordnungen und gesetzlichvorgeschriebene amtliche Mitteilungen öffentlich bekanntzumachen und über sonstige amtliche Mitteilungen zu informieren.
Beschreibung
Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer.
Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder durch Aushang vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.
Online-Dienst
ST: Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Zuständig ist die jeweilige Gemeinde, Verbandsgemeinde, der jeweilige Landkreis.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Pressestelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches
- Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Hauptsatzung der Kommune (Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.04.2024
Stichwörter
Satzung, Verordnungsblatt, Veröffentlichung, Öffentliche Bekanntmachung, Verordnung