Amtsblatt Veröffentlichung

    Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen

    Amtsblätter werden von den Kommunen herausgegeben, um Satzungen, Verordnungen und gesetzlichvorgeschriebene amtliche Mitteilungen öffentlich bekanntzumachen und über sonstige amtliche Mitteilungen zu informieren.

    Beschreibung

    Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer.

    Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder durch Aushang vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.

    Online-Dienst

    ST: Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt

    ID: L100008_408120438

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 24.04.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die jeweilige Gemeinde, Verbandsgemeinde, der jeweilige Landkreis.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Pressestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 3

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03491 806-1010

    Fax: 03491 806-1093

    E-Mail: pressestelle@landkreis-wittenberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2009 (von: Thomas Hoffmann)

    Technisch geändert am 18.12.2023 (von: Höhne, Katharina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches
    • Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hauptsatzung der Kommune (Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 04.09.2019 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    Satzung, Verordnungsblatt, Veröffentlichung, Öffentliche Bekanntmachung, Verordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)