Amtsblatt Veröffentlichung

    Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen

    Amtsblätter werden von den Kommunen herausgegeben, um Satzungen, Verordnungen und gesetzlichvorgeschriebene amtliche Mitteilungen öffentlich bekanntzumachen und über sonstige amtliche Mitteilungen zu informieren.

    Beschreibung

    Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer.

    Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder durch Aushang vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.

    Online-Dienst

    Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt

    ID: L100008_408120438

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die jeweilige Gemeinde, Verbandsgemeinde, der jeweilige Landkreis.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Salzatal - Öffentlichkeitsarbeit, Assistenz der Bürgermeisterin

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 3

    06198 Salzmünde

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schulstraße
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Salzmünde, Carl-Wentzel-Platz
      Linie:
      • Bus: Salzmünde, Carl-Wentzel-Platz
    • Haltestelle: Salzmünde, Schulstr.
      Linie:
      • Bus: Salzmünde, Schulstr.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Straße der Einheit 12a

    06198 Salzmünde

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schulstraße
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Salzmünde, Carl-Wentzel-Platz
      Linie:
      • Bus: Salzmünde, Carl-Wentzel-Platz
    • Haltestelle: Salzmünde, Schulstr.
      Linie:
      • Bus: Salzmünde, Schulstr.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich von 9:00 bis 12:00 Uhr telefonisch erreichen, sowie zusätzlich dienstags von 13:00 bis 18:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:00 Uhr. Der Zugang zur Gemeindeverwaltung ist nach vorheriger Terminabstimmung mit dem jeweiligen Fachbereich bzw. Mitarbeiter*in unter Einhaltung der aktuell gültigen Hygienemaßnahmen gewährt. Verbindliche Terminanmeldungen erfolgen telefonisch oder per Mail über den jeweiligen Fachbereich. Die zuständigen Mitarbeiter*innen werden entscheiden, ob für die Erledigung Ihres Anliegens ein persönliches Erscheinen erforderlich ist. Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit uns per Mail unter info@gemeinde-salzatal.de über Ihr Anliegen in Kenntnis zu setzen.

    Kontakt

    Fax: 034609 274-522

    Telefon Festnetz: 034609 28-102

    E-Mail: info@gemeinde-salzatal.de

    E-Mail: amtsblatt@gemeinde-salzatal.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1454

    06217 Merseburg

    Hausanschrift

    Domplatz 9

    06217 Merseburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03461 40-1059

    Telefon Festnetz: 03461 40-1022

    E-Mail: presse@saalekreis.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches
    • Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hauptsatzung der Kommune (Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Stichwörter

    Öffentliche Bekanntmachung, Verordnungsblatt, Satzung, Verordnung, Veröffentlichung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de