Amtsblatt Veröffentlichung

    Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen

    Amtsblätter werden von den Kommunen herausgegeben, um Satzungen, Verordnungen und gesetzlichvorgeschriebene amtliche Mitteilungen öffentlich bekanntzumachen und über sonstige amtliche Mitteilungen zu informieren.

    Beschreibung

    Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer.

    Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder durch Aushang vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.

    Online-Dienst

    Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt

    ID: L100008_408120438

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die jeweilige Gemeinde, Verbandsgemeinde, der jeweilige Landkreis.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra - Zentrale Dienste (Öffentlichskeitsarbeit)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Hütte 1

    06311 Helbra

    Parkplätze

    • Parkplatz: Gegenüber dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Hof des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Helbra (Hauptstraße) ca. 800m entfernt
      Linie:
      • Bus: 420; 421; 427; 434

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034772 50-202

    Fax: 034772 27231

    E-Mail: info@verwaltungsamt-helbra.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches
    • Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hauptsatzung der Kommune (Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Stichwörter

    Öffentliche Bekanntmachung, Veröffentlichung, Verordnungsblatt, Verordnung, Satzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English