Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen
Amtsblätter werden von den Kommunen herausgegeben, um Satzungen, Verordnungen und gesetzlichvorgeschriebene amtliche Mitteilungen öffentlich bekanntzumachen und über sonstige amtliche Mitteilungen zu informieren.
Beschreibung
Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer.
Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder durch Aushang vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.
Online-Dienst
Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Zuständig ist die jeweilige Gemeinde, Verbandsgemeinde, der jeweilige Landkreis.
Ansprechpartner
Stadt Burg
Aktuelles
Die Stadt Burg ist eine ca. 24.000 Einwohner zählende Kreisstadt, die unweit von Magdeburg liegt.
Beschreibung
Burg, die ca. 24.000 Einwohner zählende Stadt, vor den Toren der Landeshauptstadt Magdeburg gelegen, bietet durch seine hervorragende Lage an drei großen Verkehrsachsen Bundesautobahn A2, Bundesstraße B 1 und B 246a, der Bahnstrecke Hannover-Magdeburg-Berlin, den Wasserstraßen Elbe und Elbe-Havel-Kanal sowie einem Fluglandeplatz für kleine Sportflugzeuge beste Möglichkeiten der Erreichbarkeit. Außerdem wird die Ihlestadt durch den Elberadfernweg tangiert. Bereits in der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts liegen die Anfänge der städtischen Entwicklung von Burg. Nach geschichtlicher Überlieferung ist die Entstehungsgeschichte der Stadt Burg eng mit der Entwicklung der Handelsstraße von Magdeburg nach Brandenburg verbunden. Beiderseits des Marktweges hatte sich eine Marktsiedlung mit Kirche etabliert, die um 948 durch König Otto I. mit erstmals urkundlich erwähnt worden war.
In der Burger Innenstadt, die an vielen Stellen über ihre mehr als 1000-jährige Vergangenheit Zeugnis abgelegt, ist Geschichte pur erlebbar. Die an der Straße der Romanik gelegenen Kirchen fordern schon von weitem zu einem Besuch. So ist die „Nicolaikirche (Oberstraße), erbaut 1186, die größte romanische Granitbasilika östlich der Elbe. Die frisch sanierte, dreischiffige, im gotischen Stil errichtete Kirche „Unser Lieben Frauen (Breiter Weg) prägt das Bild der Altstadt. Hier angekommen ist ein Altstadtrundgang in der „Stadt der Türme, zu dem der Besuch der Historischen Gerberei mit einer interessanten Ausstellung zur 110-jährigen Schuhproduktion in Burg, die Besichtigung der begehbaren Stadttürme sowie ein Abstecher zur Carl von Clausewitz Erinnerungsstätte, unbedingt zu empfehlen.
Weitere Informationen unter: https://www.Stadt-Burg.de/
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1132
39281 Burg
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di.  09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi.  keine Sprechzeit Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Fr.  09:00 - 12:00 Uhr Bürgerservice (In der Alten Kaserne 2) Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di.  09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mi.  geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Fr.  09:00 - 12:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
Kontakt
Weitere Informationen
Der Aufzug befindet sich an der Stirnseite des Hauses.
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches
- Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Hauptsatzung der Kommune (Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.04.2024
Stichwörter
Verordnung, Veröffentlichung, Verordnungsblatt, Satzung, Öffentliche Bekanntmachung