Amtsblatt Veröffentlichung

    Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen

    Amtsblätter werden von den Kommunen herausgegeben, um Satzungen, Verordnungen und gesetzlichvorgeschriebene amtliche Mitteilungen öffentlich bekanntzumachen und über sonstige amtliche Mitteilungen zu informieren.

    Beschreibung

    Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer.

    Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder durch Aushang vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.

    Online-Dienst

    Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt

    ID: L100008_408120438

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 24.04.2024

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die jeweilige Gemeinde, Verbandsgemeinde, der jeweilige Landkreis.

    Ansprechpartner

    Stabsstelle 0.2 Öffentlichkeitsarbeit, Neue Medien

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06484 Quedlinburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3946 905-522(Leitung)

    Fax: +49 3946 905-9522

    E-Mail: pressestelle@quedlinburg.de(Leitung)

    E-Mail: amtsblatt@quedlinburg.de(Amtsblatt)

    Version

    Technisch erstellt am 30.03.2023

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches
    • Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hauptsatzung der Kommune (Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 04.09.2019

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Stichwörter

    Verordnung, Veröffentlichung, Verordnungsblatt, Satzung, Öffentliche Bekanntmachung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020