Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen
Amtsblätter werden von den Kommunen herausgegeben, um Satzungen, Verordnungen und gesetzlichvorgeschriebene amtliche Mitteilungen öffentlich bekanntzumachen und über sonstige amtliche Mitteilungen zu informieren.
Beschreibung
Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer.
Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder durch Aushang vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.
Online-Dienst
ST: Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Zuständig ist die jeweilige Gemeinde, Verbandsgemeinde, der jeweilige Landkreis.
Ansprechpartner
Amt für Rechts- und Kreisangelegenheiten
Beschreibung
Dieses Amt hat die primäre Aufgabe, den Landrat des Altmarkkreises Salzwedel bei Entscheidungen mit rechtlichen Auswirkungen zu beraten. Weiterhin erfolgt die Rechtsberatung der Verwaltung sowie der kreiseigenen Gesellschaften und Eigenbetriebe in rechtlichen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel
Kontakt
Telefon Festnetz: 0390 840-1800
Fax: 03901 840-840
Weitere Informationen
Bankleitzahl 81055555 Kontonummer 3000000037 Sparkasse Altmark West DE41810555553000000037 NOLADE21SAW
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches
- Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Hauptsatzung der Kommune (Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.04.2024
Stichwörter
Satzung, Verordnungsblatt, Veröffentlichung, Öffentliche Bekanntmachung, Verordnung