Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klassen AM, A1, A2 oder A

    Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen

    Sie können eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A beantragen.

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.

    Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.

    Um die Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung bestehen.

    Hinweise für Halle (Saale): Führerschein mit 15 Jahren - (AM15)

    Die Teilnehmenden dürfen zweirädrige Kleinkrafträder und Mopeds sowie drei- und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 Kilometer pro Stunde fahren. 

    Antrag auf Teilnahme am Modellprojekt „AM ab 15 Jahren“ ist nur möglich mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung aller gesetzlicher Vertreter.

    Die Teilnehmenden dürfen zweirädrige Kleinkrafträder und Mopeds sowie drei- und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 Kilometer pro Stunde fahren. 

    Antrag auf Teilnahme am Modellprojekt "AM ab 15 Jahren" ist nur möglich mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung aller gesetzlicher Vertreter.

    Online-Dienst

    Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand Kartenführerschein

    ID: L100008_400568671

    Beschreibung

    Mit der eKOL-FSB Führerscheinauskunft können Sie ermitteln, ob Ihr neuer Führerschein bereits in der Führerscheinstelle zur Abholung bereit liegt.

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 23.03.2023 (von: Weigend, Michael)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Den Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt stellen.

    Ebenso ist die Beantragung über die Fahrschule, bei der Sie die theoretische und praktische Fahrausbildung absolvieren, möglich.

    Ansprechpartner

    Team Fahrerlaubnisbehörde

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 6

    06122 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 15:00 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2211399

    Fax: +49 345 2211384

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@halle.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

    Hinweise für Halle (Saale): Führerschein mit 15 Jahren - (AM15)

    Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen werden für die Beantragung zur Teilhabe an dem Modellprojekt "AM ab 15 Jahre" folgende Unterlagen benötigt.

    • Antrag zur Teilnahme am Modellprojekt „AM ab 15 Jahre“ mit ausdrücklicher Zustimmung aller gesetzlicher Vertreter - (Antragsformulare in der Fahrschule erhältlich)
    • Gesundheitsfragebogen (in der Fahrschule erhältlich)
    • Zusätzlich: Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung aller gesetzlichen Vertreter 
    • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (gemäß Passverordnung) wie oben gefordert, kann in digitaler Form vor Ort gegen Gebühr von 6 EUR angefertigt werden.  

    Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen werden für die Beantragung zur Teilhabe an dem Modellprojekt "AM ab 15 Jahre" folgende Unterlagen benötigt.

    • Antrag zur Teilnahme am Modellprojekt "AM ab 15 Jahre" mit ausdrücklicher Zustimmung aller gesetzlicher Vertreter - (Antragsformulare in der Fahrschule erhältlich)
    • Gesundheitsfragebogen (in der Fahrschule erhältlich)
    • Zusätzlich: Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung aller gesetzlichen Vertreter 
    • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (gemäß Passverordnung) wie oben gefordert, kann in digitaler Form vor Ort gegen Gebühr von 6 EUR angefertigt werden.  

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): Führerschein mit 15 Jahren - (AM15)

    4  bis 8 Wochen

    Nach abgeschlossener Fahrschulausbildung und bestandener praktischer Prüfung wird vom Prüfer eine Prüfungsbescheinigung zum Nachweis der Fahrberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse AM im Hoheitsgebiet der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ausgestellt und ausgehändigt. Die Prüfungsbescheinigung hat eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten nach Vollendung des 16. Lebensjahres. In dieser Frist wird der Kartenführerschein von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt und Ihnen im Direktversand durch die Post nach Hause zugestellt. (Die Kosten für den Versand sind nicht vermeidbar!).

    4  bis 8 Wochen

    Nach abgeschlossener Fahrschulausbildung und bestandener praktischer Prüfung wird vom Prüfer eine Prüfungsbescheinigung zum Nachweis der Fahrberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse AM im Hoheitsgebiet der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ausgestellt und ausgehändigt. Die Prüfungsbescheinigung hat eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten nach Vollendung des 16. Lebensjahres. In dieser Frist wird der Kartenführerschein von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt und Ihnen im Direktversand durch die Post nach Hause zugestellt. (Die Kosten für den Versand sind nicht vermeidbar!).

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Halle (Saale): Führerschein mit 15 Jahren - (AM15)

    • 43,40 EUR
    • zzgl.  4,85 EUR Direktversand
    • 43,40 EUR
    • zzgl.  4,85 EUR Direktversand

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erste Fahrerlaubnis (mit Ausnahme von AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.

    Hinweise für Halle (Saale): Führerschein mit 15 Jahren - (AM15)

    Für die Identitätsprüfung des Bewerbers, zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse AM, ist bei der Antragstellung bzw. bei Ablegung der Prüfung ein gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich.

    Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) besteht aber erst ab Vollendung des 16. Lebenjahres eine Ausweispflicht. Zur Teilnahme am Modellversuch ist es jedoch notwendig, bereits vor der Antragstellung AM 15, die Möglichkeit des vorzeitigen Antrages auf Ausstellung eines Personalausweises gem. § 1 Abs. 4 Nr. 1 PAuswG zu nutzen und sich einen Personalausweis ausstellen zu lassen. Die Antragstellung erfolgt im Bürgerservice der Stadt Halle (Saale). 

    Für die Identitätsprüfung des Bewerbers, zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse AM, ist bei der Antragstellung bzw. bei Ablegung der Prüfung ein gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich.

    Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) besteht aber erst ab Vollendung des 16. Lebenjahres eine Ausweispflicht. Zur Teilnahme am Modellversuch ist es jedoch notwendig, bereits vor der Antragstellung AM 15, die Möglichkeit des vorzeitigen Antrages auf Ausstellung eines Personalausweises gem. § 1 Abs. 4 Nr. 1 PAuswG zu nutzen und sich einen Personalausweis ausstellen zu lassen. Die Antragstellung erfolgt im Bürgerservice der Stadt Halle (Saale). 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 18.09.2018 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Kleiner Motorradführerschein, Großer Motorradführerschein, Führerschein, Kraftrad, Motorrad, Ersterteilung, A-Klassen, Fahrerlaubnis, 125er-Führerschein, Moped

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)