Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

    Beschreibung

    Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

    Gewerbemeldedaten:
    - Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

    - Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

    Online-Dienst

    ST: Gemeinsames Registerportal

    ID: L100008_408272121

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 30.04.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 30.04.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Kommune.

    Ansprechpartner

    Stadt Zahna-Elster - Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    06895 Zahna-Elster

    Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Elster (Elbe), Markt

    Bus: 378, 379


    Zahna, Rathaus

    Bus: 375, 376

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 12

    06895 Elster (Elbe)

    Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Elster (Elbe), Markt

    Bus: 378, 379


    Zahna, Rathaus

    Bus: 375, 376

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    06895 Zahna

    Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Elster (Elbe), Markt

    Bus: 378, 379


    Zahna, Rathaus

    Bus: 375, 376

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Absprache möglich.

    Kontakt

    E-Mail: info@stadt-zahna-elster.de

    Fax: 035383 701-50(Außenstelle Elster (Elbe))

    Telefon Festnetz: 035383 701-43(Außenstelle Elster (Elbe))

    Fax: 034924 703-16(Hauptsitz Zahna)

    Telefon Festnetz: 034924 703-31(Hauptsitz Zahna)

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2011 (von: Ellen Saage)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    - Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

    - Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

    • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - ggf. Widerspruch

    - verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    -    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
    -    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2010 (von: Lück Clemens)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Gewerberegisterauszug Datenübermittlung, Gewerbe, Gewerbemeldedaten, Gewerbekartei, Gewerberegister, Auskunft Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeverzeichnis, Gewerbeauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)