Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Beschreibung
Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.
Gewerbemeldedaten:
- Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.
- Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.
Online-Dienst
ST: Gemeinsames Registerportal
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Kommune.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Elbe-Heide - Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Angern-Rogätz, DB
Regionalbahn: Magdeburg - Stendal - Magdeburg
Rogätz, MTS
Bus: 607, 611
Hausanschrift
Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Angern-Rogätz, DB
Regionalbahn: Magdeburg - Stendal - Magdeburg
Rogätz, MTS
Bus: 607, 611
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 039208 274-41
Telefon Festnetz: 039208 274-37
E-Mail: gewerbe@elbe-heide.de
Fax: 039208 274-32
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen
- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse
- beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- ggf. Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.
Fristen
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024
Stichwörter
Gewerberegisterauszug Datenübermittlung, Gewerbe, Gewerbemeldedaten, Gewerbekartei, Gewerberegister, Auskunft Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeverzeichnis, Gewerbeauskunft