Abendrealschule Aufnahme

    Abendsekundarschule Aufnahme anmelden

    Sie wollen Ihren Abschluss nachholen? Informieren Sie sich hier, welche Möglchkeiten Ihnen die Abendsekundarschule bietet.

    Beschreibung

    Die Schulen des zweiten Bildungsweges gliedern sich in:

    • die Abendsekundarschule (Abendrealschule),
    • das Abendgymnasium und
    • das Kolleg.

    Die Abendsekundarschule wird in Form von Abendklassen an Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen geführt. Dort können Sie den Hauptschulabschluss, der Realschulabschluss und den erweiterten Realschulabschluss erwerben.

    Der Bildungsgang dauert in der Regel zweieinhalb Jahre (Vorkurs, 1. und 2. Schuljahr).

    Online-Dienst

    Schulen in Sachsen-Anhalt

    ID: L100008_408722605

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7777

    E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesschulamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 56701

    E-Mail: poststelle@lscha.mk.sachsen-anhalt.de

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ein formloser Bewerbungsantrag
    • letztes Zeugnis der allgemein bildenden Schulen in beglaubigter Kopie

    Bei Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist die Geburtsurkunde im Original vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Sie können an der Abendsekundarschule aufgenommen werden, wenn Sie bei Eintritt in die Abendklasse, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Über Ausnahmen entscheidet das Landesschulamt.

    • In den Vorkurs können Sie aufgenommen werden, wenn Sie ein Abgangszeugnis der 8. Klasse der Sekundarschule oder ein gleichwertiges Zeugnis haben. Wenn Sie das geforderte Abgangszeugnis nicht besitzen, können Sie nach einem Eignungsgespräch aufgenommen werden.
    • In das 1. Schuljahr können Sie aufgenommen werden, wenn Sie ein Abgangszeugnis der 9. Klasse oder den Hauptschulabschluss oder einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss haben.
    • In das 2. Schuljahr können Sie aufgenommen werden, wenn Sie den qualifizierten Hauptschulabschluss oder den Realschulabschluss oder einem dem Realschulabschluss geleichwertigen Abschluss haben.
    • Sie können auch in das 2. Schuljahr aufgenommen werden, wenn Sie bereits einmal in das 2. Schuljahr aufgenommen worden und die Abendsekundarschule ohne Abschlussprüfung abgebrochen haben. Dies müssen Sie dann begründen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie bewerben sich mit den vollständigen Unterlagen beim Landesschulamt.
    • Nach erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie einen Bescheid, an welcher Schule, die jeweilige Abendklasse eingerichtet ist und an welcher Schule Sie sich anmelden können.
    • Diesen Bescheid legen Sie an dieser Schule vor.
    • Danach beginnt Ihre Ausbildung an der Sekundarschule.

    Fristen

    Anmeldungen für den Vorkurs: bis zum 01. Dezember

    Anmeldung für das 1. oder 2. Schuljahr: bis zum 01. April

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 18.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Stichwörter

    Abendschule, Abendklasse, Abendrealsschule, zweiter Bildungsweg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English