Störung der Straßenbeleuchtung melden
Ihnen ist eine defekte Straßenlaterne aufgefallen? Melden Sie diese.
Beschreibung
Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause.
Online-Dienst
SUE Gemeinde Sandersdorf-Brehna
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Tiefbau und Grünflächen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus Brehna und Rathaus Sandersdorf-Brehna sowie Stadtarchiv Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3493 801-430
E-Mail: uwe.dirks@sandersdorf-brehna.de
Kontaktperson
Herr Uwe Dirks (Sachbearbeiter Tiefbau und Grünflächen, Aufgrabungsgenehmigungen)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Beleuchtung, Straßenlaternen, Straßenlampe, Straßenbeleuchtung, Laterne, Lampe