Störung der Straßenbeleuchtung melden
Ihnen ist eine defekte Straßenlaterne aufgefallen? Melden Sie diese.
Hinweise für Halle (Saale): Verkehrsgefährdungen und -störungen melden
Verkehrsgefährdungen und -störungen melden
Verkehrsgefährdungen und -störungen melden
Beschreibung
Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause.
Hinweise für Halle (Saale): Verkehrsgefährdungen und -störungen melden
Handelt es sich um eine akute Verkehrsgefährdung, die sofort gebannt werden muss, ist grundsätzlich die Polizei gemäß §§ 13, 2 Abs. 2 SOG LSA zuständig. Unter aktuten Verkehrsgefährdungen werden z. B. verstanden:
- der Ausfall einer Lichtzeichenanlage (Ampel),
- unfallträchtige größere Gegenstände im Bereich der Fahrbahn,
- massive Fahrbahnschäden.
Wird eine Störung des Verkehrs wahrgenommen, sollte die Leitstelle des Fachbereiches Sicherheit unter der Telefonnummer 0345/ 221-1345 informiert werden. Unter Störungen werden z. B. verstanden:
- Falschparker, wenn sie die Sicht im nahen Kreuzungsbereich deutlich einschränken,
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (z. B. Signalregister von Ampeln), die fehlen, zerstört, beklebt oder besprüht wurden,
- Straßenbegleitgrün, wenn es wichtige Verkehrszeichen vollständig verdeckt.
Handelt es sich um eine akute Verkehrsgefährdung, die sofort gebannt werden muss, ist grundsätzlich die Polizei gemäß §§ 13, 2 Abs. 2 SOG LSA zuständig. Unter aktuten Verkehrsgefährdungen werden z. B. verstanden:
- der Ausfall einer Lichtzeichenanlage (Ampel),
- unfallträchtige größere Gegenstände im Bereich der Fahrbahn,
- massive Fahrbahnschäden.
Wird eine Störung des Verkehrs wahrgenommen, sollte die Leitstelle des Fachbereiches Sicherheit unter der Telefonnummer 0345/ 221-1345 informiert werden. Unter Störungen werden z. B. verstanden:
- Falschparker, wenn sie die Sicht im nahen Kreuzungsbereich deutlich einschränken,
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (z. B. Signalregister von Ampeln), die fehlen, zerstört, beklebt oder besprüht wurden,
- Straßenbegleitgrün, wenn es wichtige Verkehrszeichen vollständig verdeckt.
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Zuständigkeit
Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Fachbereich Mobilität
Aktuelles
Gehört zu: Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt  Aufgaben:  Die kreisfreie Stadt Halle (Saale) übernimmt zahlreiche obligatorische und freiwillige Aufgaben, um die Mobilitätsbedürfnisse von Menschen und Unternehmen im Stadtgebiet zu befriedigen. Dabei sind die Anforderungen aller Verkehrsträger (Eisenbahn, Straßenbahn, Bus, LKW, PKW, sonstige straßengebundene Kraftfahrzeuge, Fahrrad und Fußgänger) zu berücksichtigen. Der Fachbereich Mobilität befasst sich mit seinen Abteilungen mit Themen wie Parkraumbewirtschaftung, Straßenunterhaltung, Verkehrstechnik, Baucontrolling, Trassenzustimmung, Straßendokumentation und Förderprogramme, um hier nur einige der vielen Schwerpunktaufgaben zu benennen.  Leitung: Norbert Schültke Zugeordnete Bereiche: Abteilung Finanzen und Controlling  Abteilung Verkehrsplanung Abteilung Straßen- und Brückenbau Abteilung Straßenverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Abteilung Straßenverwaltung
Beschreibung
Gehört zu: Fachbereich Mobilität > Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt
Aufgaben:
- Dokumentation des Straßenbestandes
- Straßenrechtliche Prüfungen und Auskünfte
- Führen des Straßenbestandsverzeichnisses
- Liegenschaftsverwaltung der Straßengrundstücke
- Auskunft für Leitungen / Anlagen des Straßenbaulastträgers (z.Bsp. Straßenentwässerungs- und Lichtsignalanalgen) und für Anlagen Dritter - die keine öffentlichen Versorger sind
- Widmung und Einziehung von Straßen
- Straßenrechtliche Gestattungen im öffentlichen Verkehrsraum
- Erschließungsbeiträge
- Auskünfte über bestehende Belastungen eines Grundstücks mit Erschließungsbeiträgen
- Straßenrechtliche Verträge (insbesondere Kreuzungsvereinbarungen, Konzessionsverträge u.a.m.)
- Unterhaltungsarbeiten an Verkehrseinrichtungen der Verkehrstechnik
- Aufstellung und Unterhaltung von Lichtsignalanlagen nach verkehrsbehördlicher Anordnung
- Errichtung und Unterhaltung von Fußgängerüberwegen nach verkehrsbehördlicher Anordnung
- Bedienung und Überwachung des Verkehrsrechners sowie des Parkleitsystems in der Verkehrsleitzentrale
- Aufstellung und Unterhaltung von Verkehrsbeschilderung, Wegweisung, Leit- und Absperreinrichtungen sowie Fahrbahnmarkierung
- Aufstellung und Unterhaltung der Parkscheinautomaten
- Betrieb und Unterhaltung der städtischen Straßenbeleuchtung
Leitung: Herr Wagner
Zugeordnete Bereiche:
Team Straßenbestandsverwaltung
Team Verkehrstechnik
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
Team Verkehrstechnik
Beschreibung
Gehört zu: Abteilung Straßenverwaltung > Fachbereich Mobilität > Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt
Aufgaben:
- Unterhaltungsarbeiten an Verkehrseinrichtungen der Verkehrstechnik
- Bedienung und Überwachung des Verkehrsrechners sowie des Parkleitsystems in der Verkehrsleitzentrale
- Aufstellung und Unterhaltung von Verkehrsbeschilderung, Wegweisung, Leit- und Absperreinrichtungen sowie Fahrbahnmarkierung
- Aufstellung und Unterhaltung der Parkscheinautomaten
- Betrieb und Unterhaltung der städtischen Straßenbeleuchtung
Leitung: Marit Otto
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2212451
Fax: +49 345 2212452
E-Mail: mobilitaet@halle.de
E-Mail: verkehrstechnik@halle.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Halle (Saale): Verkehrsgefährdungen und -störungen melden
Folgende Angaben werden benötigt:
- Was? - Art der Verkehrsbehinderung
- Wo? - möglichst genau
- Wer? - sofern bekannt
Folgende Angaben werden benötigt:
- Was? - Art der Verkehrsbehinderung
- Wo? - möglichst genau
- Wer? - sofern bekannt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Halle (Saale): Verkehrsgefährdungen und -störungen melden
Verfahrensablauf
Hinweise für Halle (Saale): Verkehrsgefährdungen und -störungen melden
Antragstellung
Telefonisch zu den Dienstzeiten
Außerhalb der Dienstzeiten bitte über den Polizei- Notruf oder Tel.: 0345 – 2240
Antragstellung
Telefonisch zu den Dienstzeiten
Außerhalb der Dienstzeiten bitte über den Polizei- Notruf oder Tel.: 0345 - 2240
Fristen
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Die Bearbeitung erfolgt sofort
Die Bearbeitung erfolgt sofort
Kosten
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kostenfrei
kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Lampe, Straßenbeleuchtung, Beleuchtung, Straßenlampe, Laterne, Straßenlaternen