Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
Beschreibung
Personen,
- für die eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt ist oder die von einer Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können,
können auf Antrag von der Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, befreit werden.
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Befreiung von der Ausweispflicht
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihrer Gemeinde, Einheitsgemeinde oder kreisfreien Stadt in der sich der Wohnsitz/Hauptwohnsitz befindet.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Aktuelles
Das Bürgerbüro vereint die Zuständigkeiten des Einwohnermeldeamtes und des Standesamtes.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Irxleben, Hohe Börde
Bus: 615, 618
Irxleben, Niederndodeleber Str.
Bus: 2, 615, 618
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Irxleben, Hohe Börde
Bus: 615, 618
Irxleben, Niederndodeleber Str.
Bus: 2, 615, 618
Kontakt
Fax: 039204 781-440
E-Mail: buergerbuero@hohe-boerde.de
erforderliche Unterlagen
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- Geburts- oder Eheurkunde im Original
- bei Personen, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist: die Bestellungsurkunde oder der Beschluss des Amtsgerichts im Original
- bei Personen, die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigteVollmacht im Original
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Befreiung von der Ausweispflicht sollte beantragt werden, bevor der vorhandene Personalausweis bzw. Reisepass ungültig wird.
Bearbeitungsdauer
Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Antrag kurzfristig bearbeitet.
Kosten
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
- Die Antragstellung kann durch die Betreuerin/den Betreuer, die vertretungsberechtigte Person oder durch die ausweispflichtige Person selbst erfolgen.
- Der/die Ausweisinhaber/in erhält eine Bescheinigung darüber, dass er/sie von der Ausweispflicht befreit ist.
- Die Bescheinigung wird grundsätzlich unbefristet und ohne Lichtbild erteilt und enthält alle Daten (ausgenommen Augenfarbe und Größe), die auch im Personlausweis eingetragen worden wären.
- Eine Auslandsreise kann mit dieser Bescheinigung nicht durchgeführt werden.
- Sollten noch Bankvollmachten erteilt werden müssen oder notarielle Rechtsgeschäfte (z. B. Testament oder Grundstücksangelegenheiten) zu klären sein, ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Ausweis, Personalausweis, Ausweispflicht, Reisepaß