Als Wahlhelfer freiwillig melden
Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).
Online-Dienst
ST: Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Büro des Oberbürgermeisters
Adresse
Hausanschrift
Sperlingsberg
Bus: Sperlingsberg
Stadtmitte
Bus: Stadtmitte
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Markt 14/15
39576 Stendal
Postanschrift
39576 Stendal
Postanschrift
Postfach 10 11 45
39576 Stendal
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.
Kontakt
E-Mail: pressestelle@stendal.de
E-Mail: stadtratsbuero@stendal.de
Telefon Festnetz: 03931 651240
Telefon Festnetz: 03931 651155
Telefon Festnetz: 03931 651242
Weitere Informationen
Fahrstuhl kann nur in Begleitung einer Mitarbeiter*in der Verwaltung genutzt werden. Hierzu ist eine Anmeldung in der Touristinformation erforderlich. (direkt links im Rathauseingang)
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Wahlhelfer, Kommunalwahl, Wahlvorstand, Anmelden, Europawahl, Wählerin, Beisitzerin, Wahlhelferin, Landtagswahl, Wähler, Anmeldung, Wahl, melden, Bundestagswahl, Beisitzer