Als Wahlhelfer freiwillig melden
Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes "Erfrischungsgeld).
Online-Dienst
Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Gemeinde Schkopau - Heimat- u. Kulturpflege, Sportförderung, Naturschutzunterhaltungsverbände
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz gegenüber der Sekundarschule
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz direkt am Gemeindeamt
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schkopau, Am Schloß
Linie:- Straßenbahn: Tram 5
- Haltestelle: Schkopau, Am Schloß
Linie:- Bus: Linie A, B, 724, Rufbus 732
- Haltestelle: Schkopau, Schulstraße
Linie:- Bus: Linie 724
- Haltestelle: Schkopau, Bunawerke
Linie:- Regionalbahn: Merseburg-Schafstädt
- Haltestelle: Schkopau, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Halle-Eisenach
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag: nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@gemeinde-schkopau.de
Kontaktperson
Frau Nancy Heyer (Sachbearbeiterin)
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Schkopau
Empfänger: Gemeinde Schkopau
IBAN: DE74 8005 3762 3630 0012 88
BIC: NOLADE21HAL
Bankinstitut: Saalesparkasse
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss des Bürgerhauses ist rollstuhlgerecht erreichbar. Dort befinden sich die wichtigsten Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger. In einem Besprechungsraum im Erdgeschoss kann bei Erfordernis Rücksprache mit anderen Gesprächspartnern aus der Gemeindeverwaltung geführt werden.
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Bundestagswahl, Europawahl, Wahlhelfer, Beisitzerin, Wähler, Wählerin, melden, Beisitzer, Anmelden, Kommunalwahl, Wahlhelferin, Landtagswahl, Wahlvorstand, Anmeldung, Wahl