Als Wahlhelfer freiwillig melden
Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes "Erfrischungsgeld).
Online-Dienst
Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Stadt Querfurt - Sachgebiet Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Markt
Linie:- Bus: Stadtlinie
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1254
06262 Querfurt
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bzw. gehbehinderte Bürger melden sich bitte vorab telefonisch an.
Stichwörter
Ordnungsamt, Ordnungsverwaltung, Zentrale Dienste
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Wahlhelferin, Wähler, Wählerin, Anmelden, Bundestagswahl, Wahlhelfer, Wahlvorstand, Europawahl, Wahl, Kommunalwahl, Anmeldung, Beisitzer, Beisitzerin, melden, Landtagswahl