Wahlhelfer Anmeldung

    Als Wahlhelfer freiwillig melden

    Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

    • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
    • Ausgabe der Stimmzettel,
    • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
    • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

    Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

    Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

    Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes "Erfrischungsgeld).

    Online-Dienst

    Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt

    ID: L100008_408120438

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mansfeld-Südharz - Stabsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22

    06526 Sangerhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sangerhausen, Hüttenstr.
      Linie:
      • Bus: Sangerhausen, Hüttenstr.
    • Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
      Linie:
      • Bus: Sangerhausen, Bahnhof
    • Haltestelle: Sangerhausen, Kreisverwaltung
      Linie:
      • Bus: Sangerhausen, Kreisverwaltung
    • Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Sangerhausen, Bahnhof
    • Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Sangerhausen, Bahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3464 535-2091

    Telefon Festnetz: +49 3464 535-2215

    E-Mail: stabsstelle@lkmsh.de

    Kontaktperson

    • Herr Matthias Grünewald

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Lutherstadt Eisleben - Sachgebiet allg. Ordnungsangelegenheiten/ Feuerwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Sangerhäuser Straße 12/13

    06295 Eisleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rühlemannplatz
      Anzahl: 27  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Rühlemannplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Andreaskirchplatz
      Anzahl: 12  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Sangerhäuser Straße
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Sangerhäuser Straße
      Anzahl: 160  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Knappenbrunnen
      Linie:
      • Bus: 33

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.30-12.00, Dienstag: 08.30-17.30, Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.30-15.30, Freitag: 08.30-12.00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03475 655-320

    Fax: 03475 655-302

    E-Mail: oamt@lutherstadt-eisleben.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 04.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

    • Sie sind selbst wahlberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Stichwörter

    Landtagswahl, Wahlhelferin, Europawahl, Bundestagswahl, Wahlvorstand, Wahlhelfer, Anmeldung, Beisitzerin, Kommunalwahl, melden, Wähler, Wählerin, Anmelden, Beisitzer, Wahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English