Als Wahlhelfer freiwillig melden
Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).
Online-Dienst
ST: Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Landkreis Mansfeld-Südharz - Stabsstelle
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
Gebühren: nein
Parkplatz: Besucherparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Sangerhausen, Bahnhof
Bus: Sangerhausen, Bahnhof
Sangerhausen, Bahnhof
Regionalbahn: Sangerhausen, Bahnhof
Sangerhausen, Hüttenstr.
Bus: Sangerhausen, Hüttenstr.
Sangerhausen, Kreisverwaltung
Bus: Sangerhausen, Kreisverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Wahlhelfer, Kommunalwahl, Wahlvorstand, Anmelden, Europawahl, Wählerin, Beisitzerin, Wahlhelferin, Landtagswahl, Wähler, Anmeldung, Wahl, melden, Bundestagswahl, Beisitzer