Als Wahlhelfer freiwillig melden
Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).
Hinweise für Halle (Saale): Wahlhelfer in Halle (Saale)
Für die anstehende Oberbürgermeisterwahl am 02.02.2025 und ggf. Stichwahl zur Oberbürgermeister sowie Bundestagswahl am 23.02.2025 sind alle Wahlvorstände mit der Maximalzahl an Wahlhelfern besetzt, sodass derzeit keine Neuanmeldungen mehr möglich sind.
Für die Tätigkeit als Wahlhelfer bei der Stadt Halle (Saale) kann sich nach den o. g. Wahlen hier wieder für zukünftige Wahlen registriert werden. Bis dahin ist dies nicht möglich.
Für die Tätigkeit als Wahlhelfer bei der Stadt Halle (Saale) kann sich hier registriert werden.
Online-Dienst
Rückmeldung für berufene Wahlhelfer
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Wahlen
Beschreibung
Gehört zu: Abteilung Statistik, Wahlen und Service > Fachbereich Einwohnerwesen > Geschäftsbereich Finanzen und Personal
Informationen über alle Wahlen im Stadtgebiet von Halle (Saale), die gesetzlichen Grundlagen der jeweiligen Wahl und Wahlergebnisse vergangener Wahlen finden Sie hier.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 15:00 Uhr Di: 08:00 - 16:00 Uhr Mi: 08:00 - 12:00 Uhr Do: 08:00 - 16:00 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Stichwörter
Wahlhelfer
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Halle (Saale): Wahlhelfer in Halle (Saale)
Fristen
möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Anmelden, Wahl, Europawahl, Beisitzer, Kommunalwahl, Anmeldung, Wahlhelferin, Wählerin, Wähler, Bundestagswahl, Landtagswahl, Wahlhelfer, Beisitzerin, melden, Wahlvorstand