Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Gemeinde Nordharz - Pass- und Meldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Veckenstedt, Straße der Technik (an der Kirche)
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Parkplatz: Veckenstedt, auf dem Innenhof des Dienstgebäudes
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Veckenstedt, Busbahnhof
Linie:- Bus: 255,283
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch geschlossen! Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039451 600-34
Fax: 039451 600-50
Telefon Festnetz: 039451 600-33
E-Mail: poststelle@gemeinde-nordharz.de
Internet
Formulare
Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
Weitere Informationen
Gehbehinderte/ Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorher telefonisch an.
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung