Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnung anmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienst

    Nebenwohnung anmelden

    ID: L100008_406509058

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bördestraße 8

    39167 Irxleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 40  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 8  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Irxleben, Hohe Börde
      Linie:
      • Bus: 615, 618
    • Haltestelle: Irxleben, Niederndodeleber Str.
      Linie:
      • Bus: 2, 615, 618
    Hausanschrift

    Bördestraße 8

    39167 Irxleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 40  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 8  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Irxleben, Hohe Börde
      Linie:
      • Bus: 615, 618
    • Haltestelle: Irxleben, Niederndodeleber Str.
      Linie:
      • Bus: 2, 615, 618

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Mitarbeiter/in (Sachbearbeiterin)

      Fax: 039204 781-440

      Telefon Festnetz: 039204 781133

    • Frau Lena Grünberg (Sachbearbeiter/in)

      Telefon Festnetz: 039204 781134

    • Frau Jacqueline Müller (Sachbearbeiter/in)

      Telefon Festnetz: 039207 781135

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de