Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen
Wenn Sie eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von bau-rechtlichen Vorschriften beantragen wollen, informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:
Das gilt für:
- Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen,
- Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und
- Ausnahmen von Regelungen der Baunutzungsverordnung.
Bitte begründen Sie Ihren Antrag.
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Abweichungen, Ausnahmen und Befreiung von baurechtlichen Vorschriften beantragen
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Fachliche Bauaufsicht (Bauanträge, Vorbescheide ...)
Beschreibung
Formular und Vordrucke finden Sie unter diesem Link
E-Mail (bitte nur nach Rücksprache): bauordnung@landkreis-wittenberg.de
Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von baulichen Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften in ihrem Zuständigkeitsbereich eingehalten werden.
Ihrer präventiven Überwachungsfunktion kommen die Bauaufsichtsbehörden vor allem in den bauordnungsrechtlichen Antragsverfahren nach.
In diesen Antragsverfahren sind zur Prüfung weiterer öffentlich-rechtlicher Vorschriften verschiedene interne und externe Behörden zu beteiligen. Diese Beteiligungen können dazu führen, dass sich beteiligte Behördenvertreter direkt an die Antragstellenden zur Klärung offener Fragen wenden. Um den Prozess des Baugenehmigungsverfahrens möglichst kurz halten zu können und offenen Fragen vorzubeugen, sind vollständige Bauvorlagen und Unterlagen in ausreichender Anzahl von entscheidender Bedeutung. Das zusammengefasste Ergebnis wird mit dem abschließenden Bescheid zur Kenntnis gegeben.
Ihre Ansprechpartner für das jeweilige Stadtgebiet von:
Annaburg
Herr Lommert
03491-806-2807
Bad Schmiedeberg
Frau Thäle
03491-806-2812
Coswig (Anhalt)
Oranienbaum-Wörlitz
Herr Müller
03491-806-2809
Gräfenhainichen
Frau Brinkmann
03491-806-2804
Jessen (Elster)
Frau Mählis
03491-806-2808
Kemberg
Frau Richter
03491-806-2811
Lutherstadt Wittenberg
Herr Fehrmann
03491-806-2806
Zahna-Elster
Herr Lommert
03491-806-2807
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 02 51
06886 Lutherstadt Wittenberg
Postanschrift
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Di 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 14:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03491 806-2850
Fax: 03491 806-2891
Kontaktperson
Herr Michael Dorn
Fax: 03491 806-2890
Telefon Festnetz: 03491 806-2816
Frau Evelyn Brinkmann
Telefon Festnetz: 03491 806-2804
Herr Torsten Fehrmann
Telefon Festnetz: 03491 806-2806
Herr Martin Lommert
Telefon Festnetz: 03491 806-2807
Frau Ricarda Mählis
Telefon Festnetz: 03491 806-2808
Herr Gunnar Müller
Telefon Festnetz: 03491 806-2809
Frau Nancy Richter
Telefon Festnetz: 03491 806-2811
Frau Anette Thäle
Telefon Festnetz: 03491 806-2812
Herr Dirk Werner
Telefon Festnetz: 03491 806-2813
Formulare
Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
Stichwörter
Bauantrag, Vorbescheid, Abweichung, Befreiung, Beseitigung
erforderliche Unterlagen
Antrag (digital oder schriftlich) mit Begründung
Voraussetzungen
Ein Bauvorhaben ist genehmigungsfrei gestellt, wenn
- es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) oder der §§ 12 und 30 Abs. 2 des Baugesetzbuches liegt,
- es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht oder notwendige Ausnahmen oder Befreiungen erteilt sind,
- die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und
- die zuständige Stelle nicht innerhalb der Frist nach § 61 Abs. 3 Satz 2 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB beantragt.
Rechtsgrundlage(n)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- § 66 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- Baugebührenverordnung (BauGVO)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung BauVorlVO)
- Anlage für die Verwaltungsvorschrift zur Einführung technischer Baubestimmungen
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
- Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von baurechtlichen Vorschriften beantragen Sie digital oder schriftlich.
- Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
- Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, welche Abweichung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen, Ausnahme oder Befreiung von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen oder Ausnahme von Regelungen der Baunutzungsverordnung Sie erreichen möchten.
- Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bau-aufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert diese Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und er-teilt einen Bescheid sowie einen Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie die Gebühren.
Fristen
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:
- Aufwand für die Prüfung der Abweichung
- Erwartete Kosten der Bauausführung
Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung: Gebühr ab 50.00 EUR bis 5000.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für die Zulassung einer Ausnahme: Gebühr ab 50.00 EUR bis 500.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 12.02.2024
Stichwörter
Bauen, Baugenehmigungsverfahren, Baugenehmigung, Ausnahme, Hausbau, Bauantrag, Abweichung, Befreiung, Bauvorhaben