• Coswig (Anhalt) (Landkreis Wittenberg, Sachsen-Anhalt)
Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung Zulassung

Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen

Wenn Sie eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von bau-rechtlichen Vorschriften beantragen wollen, informieren Sie sich hier.

Beschreibung

Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:

Das gilt für:  

  • Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen, 
  • Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und
  • Ausnahmen von Regelungen der Baunutzungsverordnung.

Bitte begründen Sie Ihren Antrag.

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Abweichungen, Ausnahmen und Befreiung von baurechtlichen Vorschriften beantragen

ID: L100008_406843214

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Version

Technisch erstellt am 27.02.2024

Technisch geändert am 27.02.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen unteren Bauaufsichtsbehörde.

Ansprechpartner

Landkreis Wittenberg - Fachliche Bauaufsicht (Bauanträge, Vorbescheide ...)

Beschreibung

Formular und Vordrucke finden Sie unter diesem Link

E-Mail (bitte nur nach Rücksprache): bauordnung@landkreis-wittenberg.de

Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von baulichen Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften in ihrem Zuständigkeitsbereich eingehalten werden.

Ihrer präventiven Überwachungsfunktion kommen die Bauaufsichtsbehörden vor allem in den bauordnungsrechtlichen Antragsverfahren nach.

In diesen Antragsverfahren sind zur Prüfung weiterer öffentlich-rechtlicher Vorschriften verschiedene interne und externe Behörden zu beteiligen. Diese Beteiligungen können dazu führen, dass sich beteiligte Behördenvertreter direkt an die Antragstellenden zur Klärung offener Fragen wenden. Um den Prozess des Baugenehmigungsverfahrens möglichst kurz halten zu können und offenen Fragen vorzubeugen, sind vollständige Bauvorlagen und Unterlagen in ausreichender Anzahl von entscheidender Bedeutung. Das zusammengefasste Ergebnis wird mit dem abschließenden Bescheid zur Kenntnis gegeben.

Ihre Ansprechpartner für das jeweilige Stadtgebiet von:

Annaburg
Herr Lommert
03491-806-2807

Bad Schmiedeberg
Frau Thäle
03491-806-2812

Coswig (Anhalt)
Oranienbaum-Wörlitz
                     
Herr Müller
03491-806-2809

Gräfenhainichen                     
Frau Brinkmann
03491-806-2804

Jessen (Elster)                        
Frau Mählis
03491-806-2808

Kemberg                            
Frau Richter
03491-806-2811

Lutherstadt Wittenberg     
Herr Werner
03491-806-2813

Zahna-Elster                   
Herr Lommert
03491-806-2807

Adresse

Postanschrift

Breitscheidstraße 3

06886 Lutherstadt Wittenberg

Postanschrift

Postfach 10 02 51

06886 Lutherstadt Wittenberg

Hausanschrift

Breitscheidstraße 4

06886 Lutherstadt Wittenberg

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr ; Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 03491 806-2850

Fax: 03491 806-2891

Formulare

Stichwörter

Bauantrag, Vorbescheid, Abweichung, Befreiung, Beseitigung

Version

Technisch erstellt am 01.04.2014

Technisch geändert am 10.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020

erforderliche Unterlagen

Antrag (digital oder schriftlich) mit Begründung

Voraussetzungen

Ein Bauvorhaben ist genehmigungsfrei gestellt, wenn

  1. es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) oder der §§ 12 und 30 Abs. 2 des Baugesetzbuches liegt,
  2. es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht oder notwendige Ausnahmen oder Befreiungen erteilt sind,
  3. die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und
  4. die zuständige Stelle nicht innerhalb der Frist nach § 61 Abs. 3 Satz 2 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB beantragt.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen.

Verfahrensablauf

  • Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von baurechtlichen Vorschriften beantragen Sie digital oder schriftlich.
  • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
  • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, welche Abweichung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen, Ausnahme oder Befreiung von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen oder Ausnahme von Regelungen der Baunutzungsverordnung Sie erreichen möchten. 
  • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bau-aufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert diese Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und er-teilt einen Bescheid sowie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.

Fristen

Es gibt keine Fristen zu beachten.

Kosten

Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung der Abweichung
  • Erwartete Kosten der Bauausführung
     

Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung: Gebühr ab 50,00 EUR bis 5.000,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Für die Zulassung einer Ausnahme: Gebühr ab 50,00 EUR bis 500,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 12.02.2024

Version

Technisch erstellt am 03.03.2014

Technisch geändert am 12.02.2024

Stichwörter

Befreiung, Bauantrag, Abweichung, Bauvorhaben, Baugenehmigungsverfahren, Ausnahme, Bauen, Baugenehmigung, Hausbau

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020