Beseitigung von Anlagen Genehmigung

    Beseitigung von Anlagen anzeigen

    Beschreibung

    Nach § 60 Abs.3 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) ist die Beseitigung von

    1. Anlagen nach § 60 Abs. 1 BauO LSA,
    2. freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3,
    3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m

    verfahrensfrei.

    Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat vor Beginn der Beseitigung der zuständigen Stelle anzuzeigen.
     

    Online-Dienst

    Verfahrensfreie Beseitigung einer Anlage nach § 60 BauO LSA anzeigen

    ID: L100008_406843205

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    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2024 (von: Thiele, Claudia)

    Technisch geändert am 27.02.2024 (von: Thiele, Claudia)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und den Städten Naumburg, Stendal, Köthen, Weißenfels und Zeitz.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Fachliche Bauaufsicht (Bauanträge, Vorbescheide ...)

    Beschreibung

    Formular und Vordrucke finden Sie unter diesem Link

    E-Mail (bitte nur nach Rücksprache): bauordnung@landkreis-wittenberg.de

    Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von baulichen Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften in ihrem Zuständigkeitsbereich eingehalten werden.

    Ihrer präventiven Überwachungsfunktion kommen die Bauaufsichtsbehörden vor allem in den bauordnungsrechtlichen Antragsverfahren nach.

    In diesen Antragsverfahren sind zur Prüfung weiterer öffentlich-rechtlicher Vorschriften verschiedene interne und externe Behörden zu beteiligen. Diese Beteiligungen können dazu führen, dass sich beteiligte Behördenvertreter direkt an die Antragstellenden zur Klärung offener Fragen wenden. Um den Prozess des Baugenehmigungsverfahrens möglichst kurz halten zu können und offenen Fragen vorzubeugen, sind vollständige Bauvorlagen und Unterlagen in ausreichender Anzahl von entscheidender Bedeutung. Das zusammengefasste Ergebnis wird mit dem abschließenden Bescheid zur Kenntnis gegeben.

    Ihre Ansprechpartner für das jeweilige Stadtgebiet von:

    Annaburg
    Herr Lommert
    03491-806-2807

    Bad Schmiedeberg
    Frau Thäle
    03491-806-2812

    Coswig (Anhalt)
    Oranienbaum-Wörlitz
                         
    Herr Müller
    03491-806-2809

    Gräfenhainichen                     
    Frau Brinkmann
    03491-806-2804

    Jessen (Elster)                        
    Frau Mählis
    03491-806-2808

    Kemberg                            
    Frau Richter
    03491-806-2811

    Lutherstadt Wittenberg     
    Herr Fehrmann
    03491-806-2806

    Zahna-Elster                   
    Herr Lommert
    03491-806-2807

    Adresse

    Postanschrift

    Breitscheidstraße 3

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Postanschrift

    Postfach 10 02 51

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Di  08:30 - 12:00 Uhr      13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr      13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di  08:30 - 17:00 Uhr Mi  08:30 - 14:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr  08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03491 806-2850

    Fax: 03491 806-2891

    Stichwörter

    Bauantrag, Vorbescheid, Abweichung, Befreiung, Beseitigung

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2014 (von: Webservice, Landkreis Wittenberg)

    Technisch geändert am 13.09.2024 (von: Höber, Alan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes amtliches Anzeigeformular

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei nicht freistehenden Gebäuden muss die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, durch einen qualifizierten Tragwerksplaner oder eine qualifizierte Tragwerksplanerin im Sinne des § 65 Abs. 2 BauO LSA beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden; die Beseitigung ist, soweit notwendig, durch den qualifizierten Tragwerksplaner oder die qualifizierte Tragwerksplanerin zu überwachen. § 65 Abs. 2 Satz 3 BauOLSA gilt nicht, soweit an verfahrensfreie Gebäude angebaut ist.

    Fristen

    Antragsfrist: 1 Monat (Vor Beginn der Beseitigung)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2014 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Abbruch, Abbruchanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)