Beseitigung von Anlagen anzeigen
Beschreibung
Nach § 60 Abs.3 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) ist die Beseitigung von
- Anlagen nach § 60 Abs. 1 BauO LSA,
- freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3,
- sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m
verfahrensfrei.
Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat vor Beginn der Beseitigung der zuständigen Stelle anzuzeigen.
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Verfahrensfreie Beseitigung einer Anlage nach § 60 BauO LSA anzeigen
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und den Städten Naumburg, Stendal, Köthen, Weißenfels und Zeitz.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Fachliche Bauaufsicht (Bauanträge, Vorbescheide ...)
Beschreibung
Formular und Vordrucke finden Sie unter diesem Link
E-Mail (bitte nur nach Rücksprache): bauordnung@landkreis-wittenberg.de
Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von baulichen Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften in ihrem Zuständigkeitsbereich eingehalten werden.
Ihrer präventiven Überwachungsfunktion kommen die Bauaufsichtsbehörden vor allem in den bauordnungsrechtlichen Antragsverfahren nach.
In diesen Antragsverfahren sind zur Prüfung weiterer öffentlich-rechtlicher Vorschriften verschiedene interne und externe Behörden zu beteiligen. Diese Beteiligungen können dazu führen, dass sich beteiligte Behördenvertreter direkt an die Antragstellenden zur Klärung offener Fragen wenden. Um den Prozess des Baugenehmigungsverfahrens möglichst kurz halten zu können und offenen Fragen vorzubeugen, sind vollständige Bauvorlagen und Unterlagen in ausreichender Anzahl von entscheidender Bedeutung. Das zusammengefasste Ergebnis wird mit dem abschließenden Bescheid zur Kenntnis gegeben.
Ihre Ansprechpartner für das jeweilige Stadtgebiet von:
Annaburg
Herr Lommert
03491-806-2807
Bad Schmiedeberg
Frau Thäle
03491-806-2812
Coswig (Anhalt)
Oranienbaum-Wörlitz
Herr Müller
03491-806-2809
Gräfenhainichen
Frau Brinkmann
03491-806-2804
Jessen (Elster)
Frau Mählis
03491-806-2808
Kemberg
Frau Richter
03491-806-2811
Lutherstadt Wittenberg
Herr Fehrmann
03491-806-2806
Zahna-Elster
Herr Lommert
03491-806-2807
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 02 51
06886 Lutherstadt Wittenberg
Postanschrift
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Di 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 14:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03491 806-2850
Fax: 03491 806-2891
Kontaktperson
Herr Michael Dorn
Fax: 03491 806-2890
Telefon Festnetz: 03491 806-2816
Frau Evelyn Brinkmann
Telefon Festnetz: 03491 806-2804
Herr Torsten Fehrmann
Telefon Festnetz: 03491 806-2806
Herr Martin Lommert
Telefon Festnetz: 03491 806-2807
Frau Ricarda Mählis
Telefon Festnetz: 03491 806-2808
Herr Gunnar Müller
Telefon Festnetz: 03491 806-2809
Frau Nancy Richter
Telefon Festnetz: 03491 806-2811
Frau Anette Thäle
Telefon Festnetz: 03491 806-2812
Herr Dirk Werner
Telefon Festnetz: 03491 806-2813
Stichwörter
Bauantrag, Vorbescheid, Abweichung, Befreiung, Beseitigung
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes amtliches Anzeigeformular
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bei nicht freistehenden Gebäuden muss die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, durch einen qualifizierten Tragwerksplaner oder eine qualifizierte Tragwerksplanerin im Sinne des § 65 Abs. 2 BauO LSA beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden; die Beseitigung ist, soweit notwendig, durch den qualifizierten Tragwerksplaner oder die qualifizierte Tragwerksplanerin zu überwachen. § 65 Abs. 2 Satz 3 BauOLSA gilt nicht, soweit an verfahrensfreie Gebäude angebaut ist.
Fristen
Antragsfrist: 1 Monat (Vor Beginn der Beseitigung)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Abbruch, Abbruchanzeige