Genossenschaftsregister Eintragung

    Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden

    Beschreibung

    Das Genossenschaftsrecht sieht vor, dass eine Genossenschaft in das Genossenschaftsregister einzutragen ist. Sie muss von mindestens drei Gründungsmitgliedern gegründet werden. Die Anmeldung muss vom Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl bei dem zuständigen Registergericht erfolgen.

    Wenn sich Angaben zu Ihrem Unternehmen geändert haben, müssen Sie den Handelsregister-Eintrag ändern lassen. Angaben sind zum Beispiel:

    • Firmensitz
    • Rechtsform
    • Vertretungsberechtigte

    Online-Dienst

    Notarielle Online-Verfahren

    ID: L100008_408614094

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schkopau - Gewerbeangelegenheiten, Bußgeld und Feuerwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 18

    06258 Schkopau

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz gegenüber der Sekundarschule
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz direkt am Gemeindeamt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schkopau, Bunawerke
      Linie:
      • Regionalbahn: Merseburg-Schafstädt
    • Haltestelle: Schkopau, Schulstraße
      Linie:
      • Bus: Linie 724
    • Haltestelle: Schkopau, Am Schloß
      Linie:
      • Straßenbahn: Tram 5
    • Haltestelle: Schkopau, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Halle-Eisenach
    • Haltestelle: Schkopau, Am Schloß
      Linie:
      • Bus: Linie A, B, 724, Rufbus 732

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag: nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Schkopau

    Empfänger: Gemeinde Schkopau

    IBAN: DE74 8005 3762 3630 0012 88

    BIC: NOLADE21HAL

    Bankinstitut: Saalesparkasse

    Weitere Informationen

    Das Erdgeschoss des Bürgerhauses ist rollstuhlgerecht erreichbar. Dort befinden sich die wichtigsten Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger. In einem Besprechungsraum im Erdgeschoss kann bei Erfordernis Rücksprache mit anderen Gesprächspartnern aus der Gemeindeverwaltung geführt werden.

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amtsgericht Stendal

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 11 55

    39551 Stendal

    Hausanschrift

    Scharnhorststraße 40

    39576 Stendal

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: 100  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03931 580

    Fax: 03931 582000

    E-Mail: ag-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Anmeldung
    • Satzung
    • Urkunde über die Bestellung des Vorstands und ggf. des Aufsichtsrats
    • Bescheinigung Prüfverband nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG, dass die Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

    • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
    • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
    • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.

    Fristen

    Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English