Genossenschaftsregister Eintragung

    Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden

    Beschreibung

    Das Genossenschaftsrecht sieht vor, dass eine Genossenschaft in das Genossenschaftsregister einzutragen ist. Sie muss von mindestens drei Gründungsmitgliedern gegründet werden. Die Anmeldung muss vom Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl bei dem zuständigen Registergericht erfolgen.

    Wenn sich Angaben zu Ihrem Unternehmen geändert haben, müssen Sie den Handelsregister-Eintrag ändern lassen. Angaben sind zum Beispiel:

    • Firmensitz
    • Rechtsform
    • Vertretungsberechtigte

    Online-Dienst

    Notarielle Online-Verfahren

    ID: L100008_408614094

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.

    Ansprechpartner

    Stadt Köthen (Anhalt) - Ordnungs- und Gewerbeabteilung (322)

    Beschreibung

    Die Ordnungs- und Gewerbeabteilung ist mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten bezüglich des ruhenden Verkehrs (Parken, Halten) beschäftigt. Aber auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten aus der Vielzahl anderer Rechtsgebiete obliegt dem Bereich. Weiterhin ist die Ordnungsabteilung für die Überwachung von gefährlichen Hunden zuständig.
    Nicht nur die Politessen des Außendienstes, die sich um eine Vielzahl der die Ordnung und Sicherheit in der Stadt betreffenden Probleme kümmern, sind hier beschäftigt, sondern auch der Bereich Gewerbeangelegenheiten (Gewerbean- und -abmeldungen, Gaststättenerlaubnisse), Obdachlosenangelegenheiten, Marktnutzung und die örtliche Straßenverkehrsbehörde für die Stadt Köthen (Anhalt) finden sich hier wieder. Außerdem wird hier der Einsatz des Bereitschaftsdienstes der Stadtverwaltung organisiert.

    Adresse

    Hausanschrift

    Wallstraße 1-5

    06366 Köthen (Anhalt)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Köthen, Bärteichpromenade
      Linie:
      • Bus: Köthen, Bärteichpromenade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr Freitag geschlossen und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03496 425-6352

    Fax: 03496 425-6365

    Telefon Festnetz: 03496 425-353

    Fax: 03496 425-6353

    Telefon Festnetz: 03496 425-352

    Telefon Festnetz: 03496 425-365

    E-Mail: stadtverwaltung_koethen@koethen-stadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Amtsgericht Stendal

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 11 55

    39551 Stendal

    Hausanschrift

    Scharnhorststraße 40

    39576 Stendal

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: 100  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03931 580

    Fax: 03931 582000

    E-Mail: ag-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Anmeldung
    • Satzung
    • Urkunde über die Bestellung des Vorstands und ggf. des Aufsichtsrats
    • Bescheinigung Prüfverband nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG, dass die Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

    • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
    • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
    • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.

    Fristen

    Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English