Hundehaltung abmelden
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Stadt Mücheln (Geiseltal) - Ordnung und Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Rollstuhlfahrer:innen haben nur barrierefreien Zugang zur Stadtinformation und zum Einwohnermelde- und Standesamt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Telefon Festnetz: 034632 40152
Telefon Festnetz: 034632 40151
Telefon Festnetz: 034632 40154
E-Mail: ordnungsamt@muecheln.de
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer:innen und Gehbehinderte melden sich bitte vorher telefonisch an.
Stadt Mücheln (Geiseltal) - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Rollstuhlfahrer:innen haben nur barrierefreien Zugang zur Stadtinformation und zum Einwohnermelde- und Standesamt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer:innen und Gehbehinderte melden sich bitte vorher telefonisch an.
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Kosten
Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt