Hundehaltung abmelden
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienste
Änderungsmitteilung Onlineformular
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Hundesteuerabmeldung
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 9 Uhr bis 12 Uhr Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 17.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
Kontakt
Fax: +49 391 540-2202
Telefon Festnetz: +49 391 540-2962
Telefon Festnetz: +49 391 540-2623
E-Mail: steueramt@steu.magdeburg.de
Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 5402054
Telefon Festnetz: +49 391 5402087
Telefon Festnetz: +49 391 5402038
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Abs. 4 Satz 2 Hundegesetz (HundeG LSA)
- Nr. 66 Kostentarif 1.3.3 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
Rechtsgrundlagen:
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Kosten
Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt