Hund anmelden
Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.
Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.
Online-Dienst
Onlinedienst Hundeanmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.
Ansprechpartner
Gemeinde Salzatal - Steuern II
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Salzmünde, Carl-Wentzel-Platz
Bus: Salzmünde, Carl-Wentzel-Platz
Salzmünde, Schulstr.
Bus: Salzmünde, Schulstr.
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Salzmünde, Carl-Wentzel-Platz
Bus: Salzmünde, Carl-Wentzel-Platz
Salzmünde, Schulstr.
Bus: Salzmünde, Schulstr.
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich von 9:00 bis 12:00 Uhr telefonisch erreichen, sowie zusätzlich dienstags von 13:00 bis 18:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:00 Uhr. Terminanmeldungen können telefonisch, per Mail über den jeweiligen Fachbereich oder über unsere Online-Terminvergabe erfolgen. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden entscheiden, ob für die Erledigung Ihres Anliegens ein persönliches Erscheinen erforderlich ist. Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit uns per Mail unter info@gemeinde-salzatal.de über Ihr Anliegen in Kenntnis zu setzen.
Kontakt
E-Mail: info@gemeinde-salzatal.de
Telefon Festnetz: 034609 28206
Formulare
Hund anmelden
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
- Kennnummer des Transponders
- Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
- Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
- Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
Voraussetzungen
- Sie halten einen Hund
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.
Kosten
Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung: Gebühr ab 10.0 EUR bis 50.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes: Gebühr ab 10.0 EUR bis 50.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.
Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt