Hundehaltung Anmeldung

    Hund anmelden

    Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.

    Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

    Online-Dienst

    Onlinedienst Hundeanmeldung

    ID: L100008_412297761

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2024 (von: Webservice-Salzatal, brain-GeoCMS)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Webservice-Salzatal, brain-GeoCMS)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Salzatal - Steuern II

    Beschreibung

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Straße der Einheit 12a

    06198 Salzmünde

    Salzmünde, Carl-Wentzel-Platz

    Bus: Salzmünde, Carl-Wentzel-Platz


    Salzmünde, Schulstr.

    Bus: Salzmünde, Schulstr.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Straße der Einheit 12a

    06198 Salzmünde

    Salzmünde, Carl-Wentzel-Platz

    Bus: Salzmünde, Carl-Wentzel-Platz


    Salzmünde, Schulstr.

    Bus: Salzmünde, Schulstr.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich von 9:00 bis 12:00 Uhr telefonisch erreichen, sowie zusätzlich dienstags von 13:00 bis 18:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:00 Uhr. Terminanmeldungen können telefonisch, per Mail über den jeweiligen Fachbereich oder über unsere Online-Terminvergabe erfolgen. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden entscheiden, ob für die Erledigung Ihres Anliegens ein persönliches Erscheinen erforderlich ist. Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit uns per Mail unter info@gemeinde-salzatal.de über Ihr Anliegen in Kenntnis zu setzen.

    Kontakt

    E-Mail: info@gemeinde-salzatal.de

    Telefon Festnetz: 034609 28206

    Formulare

    Weitere Informationen

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Version

    Technisch erstellt am 30.10.2012 (von: Brandstäter, Marlen)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Webservice-Salzatal, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
    • Kennnummer des Transponders
    • Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
    • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
    • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    • Sie halten einen Hund

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.

    Kosten

    Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung: Gebühr ab 10.0 EUR bis 50.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes: Gebühr ab 10.0 EUR bis 50.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.

    Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
    Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 15.01.2014 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)