Hundehaltung AnmeldungOnline erledigen

    Hund anmelden

    Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.

    Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

    Online-Dienst

    Hundeanmeldung

    ID: L100008_408687448

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.

    Ansprechpartner

    Stadt Braunsbedra - Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06242 Braunsbedra

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Fax: 034633 40-100

    Telefon Festnetz: 034633 40-115

    E-Mail: ordnungsamt@braunsbedra.de

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Braunsbedra - Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06242 Braunsbedra

    Haltestellen

    • Haltestelle: Braunsbedra, Parksiedlung
      Linie:
      • Bus: Braunsbedra, Parksiedlung
    • Haltestelle: Braunsbedra, Zentrum
      Linie:
      • Bus: Braunsbedra, Zentrum

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9.00 -12.00 Uhr und 15.00 -18.00 Uhr Donnerstag: 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -15.00 Uhr Freitag: 9.00 -12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034633 40-115

    Fax: 034633 40-100

    E-Mail: ordnungsamt@braunsbedra.de

    Formulare

    Hundeanmeldung in der Stadt Braunsbedra

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
    • Kennnummer des Transponders
    • Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
    • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
    • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    • Sie halten einen Hund

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.

    Kosten

    Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung: Gebühr ab 10.00 EUR bis 50.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes: Gebühr ab 10.00 EUR bis 50.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.

    Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
    Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English