Hundehaltung Anmeldung

    Hund anmelden

    Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.

    Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

    Online-Dienst

    Formular Hund anmelden

    ID: L100008_406742634

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 22.02.2024 (von: Webservice, Zeitz)

    Technisch geändert am 26.06.2024 (von: Webservice, Zeitz)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 1

    06712 Zeitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-240

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-264(Gewerbe)

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-232(Straßenverkehrsbehörde)

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-225(Straßenverkehrsbehörde)

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-208(Hundeangelegenheiten)

    Fax: +49 3441 83-231

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-zeitz.de

    E-Mail: hunde@stadt-zeitz.de

    E-Mail: sondernutzung@stadt-zeitz.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2008 (von: Andrea Kipping)

    Technisch geändert am 11.10.2024 (von: Webservice, Zeitz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Sachgebiet Kommunalabgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 16

    06712 Zeitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-402

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-293(Hundeangelegenheiten)

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-226(Straßenreinigungsgebühr)

    Fax: +49 3441 83-374

    E-Mail: Kommunalabgaben@stadt-zeitz.de

    E-Mail: Hunde@stadt-zeitz.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.11.2009 (von: Andrea Kipping)

    Technisch geändert am 15.08.2024 (von: Webservice, Zeitz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
    • Kennnummer des Transponders
    • Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
    • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
    • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

    Formulare

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Formular: Hund digital anmelden
    Formular: Hund digital anmelden

    Voraussetzungen

    • Sie halten einen Hund

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.

    Kosten

    Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung: Gebühr ab 10.0 EUR bis 50.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes: Gebühr ab 10.0 EUR bis 50.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Gebühren

    Bei der Hundeanmeldung bei der Stadt Zeitz erhalten Sie die vorgeschriebene Hundesteuermarke gebührenfrei zugesendet.
    Bei dem Verlust der Marke wird eine Gebühr von 5,00 Euro fällig

    Die Anmeldung des Hundes im Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt ist gebührenpflichtig (Nr. 66 Kostentarif 1.3.2 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalts) in Höhe von 10€ - 50€.

    Gebühren

    Bei der Hundeanmeldung bei der Stadt Zeitz erhalten Sie die vorgeschriebene Hundesteuermarke gebührenfrei zugesendet.
    Bei dem Verlust der Marke wird eine Gebühr von 5,00 Euro fällig

    Die Anmeldung des Hundes im Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt ist gebührenpflichtig (Nr. 66 Kostentarif 1.3.2 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalts) in Höhe von 10€ - 50€.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.

    Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
    Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 15.01.2014 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)