Hund anmelden
Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.
Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.
Online-Dienste
Änderungsmitteilung Onlineformular
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Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
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Antrag auf Hundesteuerbefreiung, -ermäßigung
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Empfangsvollmacht für kommunale Abgaben
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Hundesteueranmeldung
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Identifizierung
- keine Identifizierung
Hundesteuerersatzmarke
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Versicherung/ Chipnummer für Hund nachmelden
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.
Ansprechpartner
Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 9 Uhr bis 12 Uhr Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 17.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
Kontakt
Fax: +49 391 540-2202
Telefon Festnetz: +49 391 540-2962
Telefon Festnetz: +49 391 540-2623
E-Mail: steueramt@steu.magdeburg.de
Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 5402054
Telefon Festnetz: +49 391 5402087
Telefon Festnetz: +49 391 5402038
erforderliche Unterlagen
- Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
- Kennnummer des Transponders
- Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
- Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
- Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
Voraussetzungen
- Sie halten einen Hund
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.
Kosten
Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung: Gebühr ab 10.00 EUR bis 50.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes: Gebühr ab 10.00 EUR bis 50.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.
Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt