Hundehaltung AnmeldungOnline erledigen

    Hund anmelden

    Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.

    Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

    Online-Dienste

    Änderungsmitteilung Onlineformular

    ID: L100008_400716931

    Beschreibung

    Hier können Sie dem Steueramt Änderungen mitteilen.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Antrag auf Hundesteuerbefreiung, -ermäßigung

    ID: L100008_397768904

    Beschreibung

    Hier können Sie online eine Hundesteuerbefreiung bzw. - ermäßigung einreichen.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Empfangsvollmacht für kommunale Abgaben

    ID: L100008_397768900

    Beschreibung

    Hier können Sie online eine Empfangsvollmacht einreichen.

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    Sprache

    Englisch

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    Deutsch

    Sprache: de

    Hundesteueranmeldung

    ID: L100008_397745326

    Beschreibung

    Stellen Sie hier Ihren Onlineantrag für die Hundesteueranmeldung.

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Hundesteuerersatzmarke

    ID: L100008_400715695

    Beschreibung

    Beantragen Sie die Hundesteuerersatzmarke für Ihren Hund online.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Versicherung/ Chipnummer für Hund nachmelden

    ID: L100008_405395629

    Beschreibung

    Hier können Sie die erforderliche Police der Haftpflichtversicherung für Ihren Hund nachreichen. Weiterhin ist es Ihnen mit diesem Formular möglich die Chipnummer bei dem Ordnungsamt einzureichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.

    Ansprechpartner

    Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Katzensprung 2

    39104 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Montag 9 Uhr bis 12 Uhr Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 17.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 391 540-2202

    Telefon Festnetz: +49 391 540-2962

    Telefon Festnetz: +49 391 540-2623

    E-Mail: steueramt@steu.magdeburg.de

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bei der Hauptwache 4

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 5402054

    Telefon Festnetz: +49 391 5402087

    Telefon Festnetz: +49 391 5402038

    E-Mail: hundeangelegenheiten@oa.magdeburg.de

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
    • Kennnummer des Transponders
    • Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
    • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
    • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    • Sie halten einen Hund

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.

    Kosten

    Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung: Gebühr ab 10.00 EUR bis 50.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes: Gebühr ab 10.00 EUR bis 50.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.

    Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
    Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English