Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen beantragen

    Wenn Sie als Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt durchführen möchten, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Festsetzung der Veranstaltung beantragen.

    Beschreibung

    Als Veranstaltung werden insbesondere Wochen-, Jahr-, oder Spezialmärkte gesehen.

    Ein Wochenmarkt ist eine Veranstaltung, die 

    • regelmäßig wiederkehrt,
    • zeitlich begrenzt ist,
    • auf der eine Vielzahl von Anbietern zum Beispiel Lebensmittel und rohe Naturerzeugnisse anbieten.

    Ein Spezialmarkt ist

    • regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrend,
    • zeitlich begrenzt
    • eine Veranstaltung, bei der bestimmte Waren angeboten werden.

    Jahrmärkte sind

    • regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrend,
    • zeitlich begrenzt,
    • Veranstaltungen, bei denen Waren aller Art angeboten werden.

    Wenn Sie als Veranstalter oder Veranstalterin einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt anbieten wollen, können Sie, eine Festsetzung bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Festsetzung bewirkt, dass Sie als Veranstalter oder Veranstalterin von einigen gewerblichen Pflichten befreit sind (zum Beispiel Reisegewebekarte, der Einhaltung von Ladenschlusszeiten). Veranstalter sind natürliche und juristische Personen. Städte agieren auch häufig als Veranstalter, vorwiegend bei Wochenmärkten. Findet Ihr Markt im öffentlichen Raum statt, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Im Antragsverfahren überprüft die zuständige Behörde Ihre Zuverlässigkeit.

    Online-Dienst

    Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen beantragen (Marktfestsetzung) [EGem Stadt Tangerhütte]

    ID: L100008_395646422

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Für die Festsetzung von Wochenmärkten, Spezialmärkten und Jahrmärkten wenden Sie sich an die Gemeinde oder Stadt des Veranstaltungsortes.

    Für die Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Großmärkten wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte - Ordnungsdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 5

    39517 Tangerhütte

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus, Parkscheinautomat
      Anzahl: 36  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Tangerhütte, Rathaus
      Linie:
      • Bus: 920, 923, 924, 925
    • Haltestelle: Tangerhütte Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Stendal - Tangerhütte - Magdeburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03935 9317-13

    Telefon Festnetz: 03935 9317-0

    E-Mail: info@tangerhuette.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Fundbüro, Gewerbeamt, Ordnungsamt, Schiedsstelle

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den letzten 3 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
    • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten

    Findet die Veranstaltung im öffentlichen Raum statt:

    • Sondernutzungserlaubnis

    Informationen, die der formlose Antrag enthalten muss:

    • Veranstaltungstermin
    • Ort
    • Öffnungszeiten, z.B. Samstag und Sonntag von 9:00 - 18:00 Uhr
    • Veranstaltungsname, z.B. Frühlingsmarkt
    • Lageplan mit Ständen, Zufahrten aus Vogelperspektive
    • Vorläufige Teilnehmerliste mit Warenangebot der Teilnehmer
    • Blankovertrag der zwischen Veranstalter und Händlern geschlossen wird

    Voraussetzungen

    • persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen 
    • Sicherstellung des Schutzes vor Gefahren für Leben und Gesundheit für die Teilnehmenden 
    • Es darf durch die Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Festsetzung einer Veranstaltung erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Festsetzung.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag und alle Nachweise rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn einreichen.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Grundsätzlich darf jeder an einer Messe, Ausstellung oder einem Markt teilnehmen. Als Veranstalter können Sie aber die Veranstaltung auf bestimmte Anbieter- oder Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Interessenten ausschließen. Die Auswahl unter den Bewerbern muss jedoch nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des vom Bewerber betriebenen Geschäfts.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 14.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Ausstellung, Wintermarkt, Wochenmarktveröffentlichung, Messe, Herbstmarkt, Spezialmärkte, Frühlingsmarkt, Marktgenehmigung, Wochenmarktgenehmigung, Großmarkt, Ostermarkt, Antikmarkt, Weihnachtsmarkt, Spezialmarkt, Wochenmarkt, Jahrmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English