Eintragung in einem Handwerksregister Löschung

    Löschung aus Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnis (HWK) beantragen

    Wenn die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis über Inhaber eines Betriebs, zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnl. Gewerbes nicht (mehr) vorliegen und die Handwerkskammer davon Kenntnis erlangt, erfolgt die Löschung von Amts wegen.

    Beschreibung

    Betriebe des zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerks sowie des handwerksähnlichen Gewerbes sind Pflichtmitglied ihrer jeweiligen Handwerkskammer und dort entweder in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen.

    Wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorlagen oder nachträglich wegfallen und die Handwerkskammer von diesen Umständen Kenntnis erlangt, wird der Betrieb von Amts wegen gelöscht.  Zuvor wird dem Betrieb regelmäßig Gelegenheit gegeben, zu der beabsichtigten Löschung Stellung zu nehmen.

    Mit der Löschung erlischt auch die Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer. Sofern ein zulassungspflichtiger Handwerksbetrieb aus der Handwerksrolle gelöscht wird, muss die Handwerkskarte an die Handwerkskammer zurückgegeben werden.

    Zuständigkeit

    Handwerkskammer (HWK)

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Magdeburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Gareisstraße 10

    39106 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 6268-0

    E-Mail: recht@hwk-magdeburg.de

    Formulare

    Antrag auf Löschung der Eintragung in die Handwerksrolle/ das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke/ Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Die Eintragungsvoraussetzungen lagen nicht vor oder sind später weggefallen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Beginn des Verfahrens mit dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch die Handwerkskammer, dass die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorlagen oder nachträglich wegfallen sind. 
    • Vor einer Löschung von Amts wegen wird der Betrieb von der beabsichtigten Löschung in Kenntnis gesetzt. 

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sofern die Löschungsvoraussetzungen vorliegen und die Anhörung des Betriebs abgeschlossen ist, erfolgt umgehend die Löschung und es ergeht eine Löschungsmitteilung.

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen am 08.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    handwerksähnliches Gewerbe, Handwerkerverzeichnis, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, Genehmigungspflichtiges Handwerk, Handwerkerregister, Handwerkskammer, Handwerksregister, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Löschung, Verzeichnis Gewerbe, Handwerksrolle, zulassungsfreies Handwerk, Löschen Eintrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English