Sonn- und Feiertagsausnahmen ErteilungOnline erledigen

    Erteilung einer Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen

    Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber an einem Sonn- und Feiertag Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen oder Betrieb aus besonderen Gründen arbeiten lassen müssen, kann Ihnen eine Ausnahme erteilt werden.

    Beschreibung

    Sie können als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eine Ausnahme der Sonn- oder Feiertagsarbeit beantragen:

    • wenn Sie Arbeitnehmende beschäftigen müssen, um tägliche oder besondere Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen.
    • Besondere Bedürfnisse liegen vor, wenn Waren oder Dienstleistungen von einem wesentlichen Teil der Bevölkerung als täglich wichtig empfunden wird. Außerdem muss das Fehlen als Mangel empfunden werden.
    • Wünschenswerte Waren und Dienstleistungen reichen nicht zur Ausnahmeerteilung aus.

    Eine Ausnahme können Sie ebenfalls beantragen, wenn eine Unterbrechung oder Aufschub von Arbeiten:  

    • nicht möglich ist.
    • nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich ist.
    • besondere Gefahren für Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmenden entstehen.
    • zu erheblichen Belastungen für die Umwelt, Energie- oder Wasserversorgung führt.
    • die Beschäftigung sichert. 
    • das Gemeinwohl schützt.

    Online-Dienste

    Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Arbeiten oder Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen

    ID: L100008_394322289

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    Deutsch

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    Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Arbeiten oder Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen

    ID: L100008_394762017

    Beschreibung

    Die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe (§ 3 (1) FeiertG LSA). Nur in begründeten Einzelfällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn dadurch keine erhebliche Beeinträchtigung des Sonn- und Feiertagsschutzes verbunden ist. An erhöht geschützten Feiertagen werden besonders hohe Anforderungen an die Gründe gelegt, die zu einer Ausnahmegenehmigung führen. Einen erhöhten Schutz genießen der Karfreitag, Volkstrauertag, Buß- und Bettag ab 5 Uhr, Totensonntag und der Heilige Abend ab 16 Uhr.

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Landesamt für Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Landesamt für Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiimfelder Straße 68

    06112 Halle (Saale)

    Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Betriebshof Freiimfelder Straße
      Linie:
      • Straßenbahn: 10

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 16:00 Uhr Freitag 07:00 - 15:30 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 52162200

    Fax: 0345 5643439

    E-Mail: lav-bus@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    LAV

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Halberstadt - 3.11 Ordnung und Sicherheit

    Beschreibung

    Wichtige Telefonnummern: Fundbüro 03941/ 551320 Anmeldung für Feuerwerk Klasse II, öffentliche Veranstaltungen, Traditionsfeuer 03941/ 551322 Beantragung Hausnummern, Ausnahmen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz 03941/ 551327

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 49

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Freitag: 09 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03941 55-1320

    Telefon Festnetz: 03941 55-1323

    Telefon Festnetz: 03941 55-1320

    E-Mail: ordnung@halberstadt.de

    Kontaktperson

    • Sachbearbeitung Ausnahme Feiertagsverbot

      Telefon Festnetz: +49 3941 55-1327

    • Sachbearbeitung Fundbüro

      Telefon Festnetz: +49 3941 55-1320

    • Sachbearbeitung Veranstaltungen

      Telefon Festnetz: +49 3941 55-1327

    Internet

    Formulare

    Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Arbeiten oder Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Stellungnahme des Betriebsrats (wenn Betriebsrat vorhanden)

    Voraussetzungen

    Sie können den Antrag auf Bewilligung der Sonn- und Feiertagsarbeit nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 13 Absatz 1 Nr. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__13.html

    § 13 Absatz 2 (ArbZG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__13.html

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.

    Verfahrensablauf

    Eine Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit können Sie schriftlich oder online beantragen.

    Wenn Sie die Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit schriftlich beantragen wollen:

    • Füllen Sie das betreffende Antragsformular vollständig aus.
    • Senden Sie dieses an die örtlich zuständige Behörde, einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen.
    • Sind die erforderlichen Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
    • Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, andernfalls einen Ablehnungsbescheid.
    • Die örtlich zuständige Behörde wird Ihnen den Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden. 
    • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.

    Wenn Sie die Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit online beantragen möchten, sind die folgenden Schritte durchzuführen:

    • Aufruf des Online Dienstes
    • Füllen Sie die Felder des Online Dienstes vollständig aus und übersenden es an die örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz, einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen und Nachweise.
    • Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
    • Die örtlich zuständige Behörde prüft den Antrag.
    • Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, andernfalls einen Ablehnungsbescheid.
    • Der Bescheid geht Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zu. 
    • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.

    Fristen

    Fristtyp: Genehmigungsfiktion

    Keine Frist

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Auslastung.

    Kosten

    Da die Gebühren je nach Aufwand erhoben werden, erkundigen Sie sich bitte in der für Ihr Bundesland zuständigen Aufsichtsbehörde über anfallende Bearbeitungsgebühren. 

    Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) Amt für Arbeitsschutz am 27.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2023

    Stichwörter

    Besondere Bedürfnisse, Arbeitszeit, Feiertagsarbeit, Feiertagsbetrieb, Sonntagsbetrieb, Sonntagsarbeit, Ausnahmegenehmigung, Unterbrechung, Sicherung der Beschäftigung, Gemeinwohl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English