Steuerberatungsgesellschaft Anerkennung

    Steuerberatungsgesellschaft anerkennen lassen

    Sie wollen eine Steuerberatungsgesellschaft gründen? Informieren Sie sich hier, was Sie beachten müssen.

    Beschreibung

    Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, benötigen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer. Für die Anerkennung müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt wird. Mit der Anerkennung wird die Steuerberatungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied in der Kammer.  

    Hinweis: Mit der Anerkennung werden Sie zugleich Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer.

    Online-Dienst

    ST: Antragsportal der Steuerberaterkammern

    ID: L100008_408272123

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 30.04.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 30.04.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
    Zum Domfelsen 4

    39104 Magdeburg

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Domfelsen 4

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 61162-0

    E-Mail: info@stbk-sachsen-Anhalt.de

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: Ulrich Christoh)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung
    • Antrag mit Angabe von Name, Beruf und berufliche Niederlassung der Personen, die die Gesellschaft führen sowie die der zur Vertretung berechtigten Personen und der Sitz gegebenfalls die Anschrift der Gesellschaft

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass

    • Die Mehrzahl der Vorstandsmitglieder, der Geschäftsführer und der persönlich haftenden Gesellschaftern muss Steuerberater sein; neben Steuerberatern können auch Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte Mitglieder des Vorstandes, Geschäftsführer oder persönlich haftende Gesellschafter der Steuerberatungsgesellschaft sein
    • Es muss mindestens ein Steuerberater, der Mitglied des Vorstandes, Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter ist, muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben
    • Es muss die vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vorliegen.
    • Die Voraussetzungen der Kapitalbindung müssen erfüllt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Ablehnung der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

    Verfahrensablauf

    • Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen.
    • Die zuständige Steuerberaterkammer prüft anhand des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, ob der Nachweis der verantwortlichen Führung der Gesellschaft durch Steuerberater erbracht ist.
    • Die übrigen Voraussetzungen für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft werden geprüft.
    • Über die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft stellt die zuständige Steuerberaterkammer eine Urkunde aus.
    • Die Gesellschaft kann Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“ führen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Bearbeitungsgebühr: EUR 550,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister kann die zuständige Steuerberaterkammer bereits bestätigen, dass bis auf die Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister alle Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Über die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt am 16.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Steuerberatungsgesellschaft, Anerkennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)