Bestellung als Steuerberater beantragen
Sie möchten als Steuerberater oder Steuerberaterin arbeiten? Lesen Sie hier, was zu beachten ist.
Beschreibung
Wenn Sie künftig als Steuerberater oder Steuerberaterin in Sachsen-Anhalt arbeiten möchten, ist dazu die amtliche Bestellung durch eine Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt erforderlich.
Neben der bestandenen Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung (oder der Befreiung von der Steuerberaterprüfung) entscheidet Ihre persönliche Eignung darüber, ob Sie für die Tätigkeit bestellt werden.
Online-Dienst
ST: Antragsportal der Steuerberaterkammern
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg
Ansprechpartner
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 61162-0
E-Mail: info@stbk-sachsen-Anhalt.de
Formulare
Steuerberater - Erklärung der Pflichten
Steuerberater - Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung über die bestandene Steuerberaterprüfung oder Eignungsprüfung bzw. die Befreiung von der Steuerberaterprüfung (beglaubigte Abschrift)
- Passbild
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG) – zur Vorlage bei der Steuerberaterkammer
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- Vordruck zur Pflichtenerklärung
- für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer zusätzlich:
- Bescheinigung der Berufsorganisation, dass einer Bestellung nichts entgegensteht (Bescheinigung nach § 34 Abs. 4 Satz 2 DVStB)
Voraussetzungen
Sie werden als Steuerberater oder Steuerberaterin bestellt, wenn
- Sie die Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung bestanden haben oder von der Steuerberaterprüfung befreit wurden,
- Sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
- Sie nicht infolge strafrechtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,
- Sie keine Tätigkeit ausüben, die mit dem Beruf unvereinbar ist (zum Beispiel als Angestellter in einem anderen Beruf oder Gewerbetreibender),
- Ihnen die Deckungszusage eines Berufshaftpflichtversicherers vorliegt (für Angestellte: Nachweis der Aufnahme in die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers)
- Sie nicht aus gesundheitlichen Gründen daran gehindert sind, den Beruf als Steuerberater ordnungsgemäß auszuüben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Steuerberater/-in - Bestellung
Rechtsbehelf
Gegen die Versagung der Bestellung als Steuerberater ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf Bestellung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen.
- Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular und die Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
- Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
- Die Bestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Mitarbeiter der Steuerberaterkammer gern nähere Auskunft.
Hinweis: Mit der Bestellung werden Sie zugleich Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer.
Fristen
Unmittelbar nach der Bestellung müssen Sie sich beruflich niederlassen und arbeiten, andernfalls hat die Steuerberaterkammer Ihre Bestellung zu widerrufen.
Kosten
EUR 180,00
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie als Steuerberater oder Steuerberaterin im Ausland tätig werden möchten, wenden Sie sich für die Bestellung an die Steuerberaterkammer, in der Sie Ihre Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung absolvierten oder von der Prüfung befreit wurden.
Steuerberatungskammer:
Die Steuerberaterkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört es insbesondere, die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen, die Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten sowie deren Weiter- und Fortbildung zu fördern.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt am 16.03.2020
Stichwörter
Bestellung, Steuerberater, Steuerberaterkammer