Verlängerung Reisegewerbekarte beantragen
Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.
Beschreibung
Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Waren ohne vorherige Bestellung (Termin) feilbieten und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu besitzen tätig werden. Gleiches gilt, wenn Sie Bestellungen aufsuchen (vertreiben) oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben. Die Ausübung eines Reisegewerbes bedarf der Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Online-Dienst
Reisegewerbekarte bzw. Gewerbelegitimationskarte beantragen oder ändern [EGem Stadt Tangerhütte]
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gewerbebehörde der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, bei der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. - bei juristischen Personen - der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Ansprechpartner
Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte - Ordnungsdienste
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus, Parkscheinautomat
Anzahl: 36 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Tangerhütte, Rathaus
Linie:- Bus: 920, 923, 924, 925
- Haltestelle: Tangerhütte Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Stendal - Tangerhütte - Magdeburg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Teamkoordination Ordnungsdienste)
Mitarbeiter/in (Allgemeine Gefahrenabwehr)
Mitarbeiter/in (Außendienst Ordnungsangelegenheiten)
Fax: 03935 9317-15
E-Mail: ordnungsamt@tangerhuette.de
Mitarbeiter/in (Allgemeine Gefahrenabwehr, Brand- und Katastrophenschutz, Wahlen)
Mitarbeiter/in (Brand- und Katastrophenschutz)
Mitarbeiter/in (Brand- und Katastrophenschutz, Wahlen)
Internet
Formulare
Antrag auf Reisegewerbekarte
Stichwörter
Fundbüro, Gewerbeamt, Ordnungsamt, Schiedsstelle
erforderliche Unterlagen
Reisegewerbekarte
Formulare
- Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: ja
Voraussetzungen
Sie müssen bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 55 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
Die nachträgliche Änderung der Befristung Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
Fristen
Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.
Bearbeitungsdauer
Ca. 1 Woche
Kosten
Gebühr gemäß Kostenordnung des zuständigen Landes/der zuständigen Behörde.
Weitere Informationen
- Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Stichwörter
Reisegewerbekarte verlängern, Handelsvertreter, Reisegewerbe, Reisegewerbekarte, Schausteller, Unterhaltende Tätigkeit, Reisegewerbekartenfreiheit, Vertreter, Handelsreisender, Gewerbeanzeige, Ohne Bestellung, Waren feilbieten, Anzeigepflicht, Haustürgeschäft, Mobiler Standverkauf