• Salzwedel (Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, Sachsen-Anhalt)
Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher Eintragung

Allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern beantragen

Beschreibung

Zur Sprachenübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke können Übersetzer/innen (schriftliche Übertragung) und Dolmetscher/innen (mündliche Übertragung) nach Maßgabe des Dolmetschergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (DolmG LSA)  allgemein beeidigt und öffentlich bestellt werden. Die allgemein beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen werden in ein elektronisches Verzeichnis (Übersetzerinnen-, Übersetzer-, Dolmetscherinnen- und Dolmetscherverzeichnis) eingetragen. Das Verzeichnis ist im Internet  zugänglich und kann von jedermann eingesehen werden. Die Eintragungen in das elektronische Verzeichnis können über die Landeskoordinatoren beim Landgericht Halle abgewickelt werden.

Die allgemeine Beeidigung hat den Vorteil, dass bei der Zuziehung durch ein Gericht oder einen Notar in dem Landgerichtsbezirk, in dem der Dolmetscher allgemein vereidigt wurde, statt der Eidesleistung im Einzelfall die Berufung auf den allgemeinen Eid genügt.

Online-Dienst

Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

ID: L100008_408423033

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 08.05.2024

Technisch geändert am 08.05.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Zuständigkeit

Für die allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung ist die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts zuständig, in deren oder dessen Bezirk die antragstellende Person die berufliche Niederlassung hat. Für Antragsteller ohne berufliche Niederlassung ist die Hauptwohnung maßgebend.

Ansprechpartner

Landgericht Stendal

Adresse

Postanschrift

Postfach 10 15 61

39555 Stendal

Hausanschrift

Am Dom 19

39576 Stendal

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr Sprechzeiten Montag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr ; Montag 08:30 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr Sprechzeiten Montag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 03931 580

Fax: 03931 581111

E-Mail: lg-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/lgsdldsgvo.)

Version

Technisch erstellt am 03.03.2006

Technisch geändert am 14.12.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020

erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Führungszeugnis für Behörden
  • schriftliche Erklärung darüber, ob gegen Sie ein Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Pass oder Personalausweis
  • Meldebescheinigung
  • gegebenenfalls unbefristete Aufenthaltserlaubnis
  • Erklärung über die persönliche Zuverlässigkeit und ob ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder war

Alle zur Prüfung der Voraussetzungen der Beeidigung erforderlichen Unterlagen (z. B. Pass oder Personalausweis, Meldebescheinigung, gegebenenfalls unbefristete Aufenthaltserlaubnis) sind im Original oder in beglaubigter Ablichtung dem Antrag beizufügen.

Formulare

Die allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Für den Antrag sind keine amtlichen Formulare vorgesehen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Im Verfahren ist der Verwaltungsgerichtsweg eröffnet.

Kosten

Gebührenrahmen 25,60 Euro bis 153,40 Euro gemäß Nr. 4.1 des Gebührenverzeichnisses zum Justizkostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Hinweise (Besonderheiten)

Dolmetscher, die nicht allgemein beeidigt sind, können ebenfalls zu Gerichtsverhandlungen hinzugezogen werden. Vor Beginn der Tätigkeit muss der Dolmetscher dann allerdings für diese Verhandlung durch den Vorsitzenden Richter vereidigt werden.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Version

Technisch erstellt am 27.11.2009

Technisch geändert am 17.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020