Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    SG Abfall und Bodenschutz

    Beschreibung

    Zudem werden die Aufgaben als untere Abfallbehörde entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und den darauf aufbauenden Gesetzen und Verordnungen sowie die Aufgaben im Sinne des Düngegesetzes übernommen. Des Weiteren werden die Aufgaben im eigenen Wirkungskreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Abfallwirtschaft erfüllt.

    Dem Sachgebiet obliegt damit vor allem der Schutz und die Wiederherstellung der Bodenfunktionen als Bestandteil des Naturhaushalts, als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie als Lebensgrundlage mit seinen Nutzungsmöglichkeiten wie z. B. der landwirtschaftlichen Nutzung. Außerdem wird die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen gefördert und der Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicher gestellt.

    Aufgaben der unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde sind:

    • schädliche Bodenveränderungen und Altlasten: Erfassung, Bewertung, Sanierung, Überwachung
    • Prüfung und Festlegung von erforderlichen Maßnahmen zum vorsorgenden Bodenschutz
    • Erteilung von Altlastenauskünften
    • Erstellung und Pflege eines Entsiegelungskatasters
    • Bearbeitung von Fördermittelanträgen zu Maßnahmen des Bodenschutzes, der Altlastensanierung und des Flächenrecyclings
    • Überwachung von genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Abfallentsorgungsanlagen (
    • Überwachung von Abfallerzeugern
    • Erteilung von Erlaubnissen und Anzeigenbestätigungen für Sammler, Beförderer, Makler und Händler von Abfällen sowie deren Überwachung
    • Anordnungen zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung
    • Entscheidungen zu und Überwachung von Deponien
    • Umsetzung der Verpackungsverordnung und Marktüberwachung
    • Umsetzung der Klärschlamm- und Bioabfallverordnung
    • Überwachung landwirtschaftlicher Betriebe inkl. Cross-Compliance Kontrollen zur Konditionalität
    • Überwachung des Inverkehrbringens von Wirtschaftsdünger
    • Erarbeitung Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung
    • Erstellung, Bearbeitung, Änderung der Gebührenbescheide
    • Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit
    • Entsorgung illegaler Abfallablagerungen
    • Abschluss und Nachsorge eigen betriebener Deponien
    • Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes
    • Erstellung der jährlichen Abfallbilanz
    • Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges
    • Gewährleistungsverantwortung durch Kontrolle und Steuerung der beauftragten Unternehmen für die öffentliche Abfallentsorgung sowie den Unternehmen für die Sanierung/Nachsorge der Deponien
    • Abfallbehälter

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 9

    06217 Merseburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 15:30 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03461 40-1413

    Fax: 03461 40-1902

    E-Mail: abfallbehoerde@saalekreis.de

    Stichwörter

    Untere Bodenschutzbehörde, Untere Abfallbehörde

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Schkopau - Ordnung u. Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 18

    06258 Schkopau

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz gegenüber der Sekundarschule
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz direkt am Gemeindeamt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schkopau, Schulstraße
      Linie:
      • Bus: Linie 724
    • Haltestelle: Schkopau, Am Schloß
      Linie:
      • Bus: Linie A, B, 724, Rufbus 732
    • Haltestelle: Schkopau, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Halle-Eisenach
    • Haltestelle: Schkopau, Am Schloß
      Linie:
      • Straßenbahn: Tram 5
    • Haltestelle: Schkopau, Bunawerke
      Linie:
      • Regionalbahn: Merseburg-Schafstädt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag: nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Erdgeschoss des Bürgerhauses ist rollstuhlgerecht erreichbar. Dort befinden sich die wichtigsten Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger. In einem Besprechungsraum im Erdgeschoss kann bei Erfordernis Rücksprache mit anderen Gesprächspartnern aus der Gemeindeverwaltung geführt werden.

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Fahrrad ohne Räder, Unrat, Waschmaschine, herrenlose Räder, Bauschutt, unerlaubte Entsorgung, Müllabfuhr, Fahrrad-Rahmen, alte Fahrräder, Autowrack, Müllkippe, herrenlose Fahrräder, Sperrmüll, Elektromüll, kaputtes Fahrrad

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de